Freelancer-Schweiz-News 05/2015
Grüezi liebe Leserinnen und Leser,
seit Januar 2015 gelten EU-weit und in der Schweiz neue Mehrwertsteuerregelungen für digitale Produkte, inkl. Telekomdienste. Wir sagen Ihnen, was Firmen bei der Ausstellung der MwSt auf digitale Produkte beachten müssen.
Seit 21. April will Google Internetseiten abstrafen, die nicht auf mobile Endgeräte optimiert sind. Aus diesem Grund widmen wir diese News unter anderem dem Thema mobiler Internetseiten. So berichten wir nicht nur, was Google ankündigt, sondern reden auch über die Probleme, die Internetseitenbetreiber mit dem neuen iPhone 6 haben.
Wir wollen jeden Monat einen unserer eingetragenen Freelancer-Kunden ins Rampenlicht stellen. Sie sind jetzt gefragt, uns Ihren Artikel zuzuschicken, damit Sie bei der nächsten Ausgabe dabei sind. Wir veröffentlichen die Artikel nach dem FIFO (First-In-First-Out)-Prinzip.
Ich wünsche Ihnen auch diesmal viel Spass beim Lesen und wie immer gute Geschäfte!
Ihr Amor Dhaouadi
Neuer Google-Suchalgorithmus seit 21.4.2015: Abstrafung bei nicht-mobiler Internetseite
Seit dem 21. April kommt es für Internetseiten ohne Optimierung auf mobile Endgeräte zu einer Verschlechterung des Google-Listings. Grund dafür ist eine erneute Anpassung des Google-Algorithmus. So kommen laut "Curved" bereits heute 60 Prozent aller Suchanfragen von mobilen Endgeräten.
Schon im Herbst 2014 hatte Google die ersten Schritte mit der "Mobile Friendly"-Initiative gemacht, die Kriterien für gute mobile Webseiten beschrieben hat. Seit Mitte April kommt es bei schlechter Usability auf mobilen Endgeräten zu einem schlechteren Ranking bei den Suchergebnissen.
Internetseitenbetreiber sollten daher unbedingt sicherstellen, dass alle Inhalte auch als mobile Internetseite benutzerfreundlich erscheinen. Werden Smartphone- oder Tablet-Nutzer gezwungen, Internetseiten aufzurufen, die nur für die Desktop-Nutzung geeignet sind, werden diese auf der Google-Ergebnisliste nur noch weiter unten aufgeführt.
Übrigens verfügt die Internetseite von Freelancer-Schweiz bereits über ein sogenanntes "Responsive Design", so dass sowohl bei Computern mit unterschiedlich breiten Bildschirmen als auch bei Smartphones, Tablets und Smartwatches jeweils eine auf Benutzerfreundlichkeit optimierte Internetseite angezeigt wird.
Wie funktioniert Freelancer-Schweiz.ch auf Ihrem Smartphone? Wir freuen uns über Ihr Feedback!
Besteuerung von digitalen Produkten hat sich geändert
Seit Januar diesen Jahres gelten EU-weit neue Besteuerungsregeln auf digitale Produkte; und das betrifft auch Schweizer Firmen, klein wie gross.
Bisher konnten Jungunternnehmen im digitalen Technologiebereich ihre Produkte weltweit verkaufen. Egal ob Musik-Stücke, Games oder Daten, die Kunden brauchten nur die Daten auf ihre Geräte runterzuladen; Kunden können sogar ihre Lieblingsspielzeuge in Form von Dateien herunter zu laden und mit dem 3D-Drucker drucken.
Für den Fiskus ist diese Welt der "unbegrenzten" Möglichkeiten des Daten- und Geldtransfers unübersichtlich und ein Albtraum, besonders nachdem bekannt wurde, dass Firmen wie Amazon und Apple ihren Firmensitz nach Luxemburg verlegt haben, wo der Mehrwertsteuersatz auf digitale Produkte nur 15% beträgt, auf E-Books sogar nur 3%.
Nach der neuen Regelung müssen Firmen Mehrwertsteuer auf digitale Produkte, inkl. Telekomdienstleistungen, dort bezahlen, wo ihre Kunden wohnhaft sind. Das ist für Jungunternehmen, die beispielsweise ihre Produkte über Google Play Store verkaufen, ein Albtraum. Sie wissen nicht mal die Namen ihrer Kunden, geschweige denn wo sie wohnen. Google hat nun reagiert und gilt seit Januar als der offizielle Verkäufer der Apps, E-Books, oder Musik auf seinem Play Store. Dieser Richtungswechsel bedeutet für Startups und Jungunternehmen, die bisher ihre Apps über Google Play Store verkauft haben, deutliche Umsatzeinbussen.
Eine Sprecherin der Eidgenössischen Steuerverwaltung sagte: "Schweizer Firmen müssen ein System vorweisen können, dass es erlaubt, die Plausibilität der Angaben betreffend Ort und Sitz des Dienstleistungs-Empfängers zu überprüfen".
Den kompletten Artikel über diese neuen Regelungen können Sie hier lesen.
Iphone 6-Probleme bei Freelancer-Schweiz gelöst
Das im September 2014 von Apple auf den Markt gebrachte iPhone 6 / iPhone 6 Plus führt bei zahlreichen Internetseiten zu Darstellungsproblemen. Dank der unermüdlichen Arbeit der IT-Abteilung unserer Gruppe steht jetzt eine für iPhone 6 optimierte Darstellung der Freelancer-Schweiz-Internetseite zur Verfügung.
Bereits vom Anfang an adaptiert sich der Internetauftritt von Freelancer-Schweiz an das jeweils verwendete Endgerät. So ist die Seite bei Computern mit schmalem Bildschirm kompakter dargestellt als bei hochauflösenden Endgeräten. Auch bei der Ansicht mit einem Smartphone oder Tablet wird die Internetseite auf optimale Sichtbarkeit und Bedienbarkeit optimiert. So wird z. B. die sogenannte Mouseover-Funktion abgeschaltet, da mobile Endgeräte keine Maus besitzen.
Probleme gibt es insbesondere immer wieder bei Geräten und Programmen führender Hersteller, da diese sich oft nicht an etablierte Standards halten. Beispiele hierfür sind der "Internet Explorer"-Browser von Microsoft oder die Smartphones und Tablets von Apple.
Aktuell problematisch ist für viele Internetseitenentwickler das iPhone 6 und iPhone 6 Plus, das im September 2014 auf den Markt kam und alleine im ersten Quartal dieses Jahres 69 Millionen mal verkauft wurde. Im Gegensatz zu Android-Telefonen teilt das iPhone 6 dem Internetserver inkorrekte Eigenschaften mit. So werden falsche Pixelzahlen und Bildschirmgrössen übermittelt, was zur fehlerhaften Anzeige von Internetseiten führen kann.
Das IT-Team hat nach vielen Stunden Detailarbeit eine Lösung gefunden, die auf der Einteilung mobiler Endgeräte in verschiedene Grössenklassen basiert, so dass jetzt auch beim iPhone 6 eine optimale Bildschirmdarstellung vorliegt.
Wie sieht die Internetseite von Freelancer-Schweiz auf Ihrem Smartphone oder Tablet aus? Funktioniert alles einwandfrei und sind die Inhalte und Freiberuflerprofile gut les- und bedienbar? Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
Artikel unserer Freiberufler
Wir wollen unseren Freelancer-Kunden die Möglichkeit geben, sich den Lesern von unserem News vorzustellen und sich ins Rampenlicht zu stellen. Wir werden jeden Monat einen Freelancer vorstellen. Eingetragene Dienstleister können sich mit einem kurzen Artikel im Freelancer-Schweiz-Newsletter darstellen.
Jeder bei Freelancer-Schweiz eingetragene Freelancer kann sich in diesen News vorstellen und für sich werben. Alles, was Sie machen müssen, ist eine E-Mail zu schreiben an info@freelancer-schweiz.ch. Wir freuen uns auf Sie.
Freiberuflerwitz des Monats
Ein Elektronikingenieur schleppt seinen schweren Koffer zum Check-In als sein Fingerring klingelt. Er dreht an seinem Ring und dieser projiziert mit hellem Bild eine Videokonferenz an die Wand.
Nachdem er die international besetzte Videokonferenz beendet hat, sagt ihm ein Imageberater, der erstaunt zugesehen hat, dass er ihm das Ringtelefon zu jedem Preis abkaufen würde. Der Ingenieur weist zunächst ab, da es sich um ein Labormuster handelt. Als der Berater ihm aber 5000 Franken bietet, gibt ihm der Ingenieur seinen Ring. Der Imageberater ist überglücklich, steckt sich den Ring an und will weitergehen. Da zeigt der Ingenieur auf sein schweres Gepäckstück und sagt, dass er den Batteriekoffer vergessen hat.
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