Besteuerung von digitalen Produkten hat sich geändert
Seit Januar diesen Jahres gelten EU-weit neue Besteuerungsregeln auf digitale Produkte; und das betrifft auch Schweizer Firmen, klein wie gross.
Bisher konnten Jungunternnehmen im digitalen Technologiebereich ihre Produkte weltweit verkaufen. Egal ob Musik-Stücke, Games oder Daten, die Kunden brauchten nur die Daten auf ihre Geräte runterzuladen; Kunden können sogar ihre Lieblingsspielzeuge in Form von Dateien herunter zu laden und mit dem 3D-Drucker drucken.
Für den Fiskus ist diese Welt der "unbegrenzten" Möglichkeiten des Daten- und Geldtransfers unübersichtlich und ein Albtraum, besonders nachdem bekannt wurde, dass Firmen wie Amazon und Apple ihren Firmensitz nach Luxemburg verlegt haben, wo der Mehrwertsteuersatz auf digitale Produkte nur 15% beträgt, auf E-Books sogar nur 3%.
Nach der neuen Regelung müssen Firmen Mehrwertsteuer auf digitale Produkte, inkl. Telekomdienstleistungen, dort bezahlen, wo ihre Kunden wohnhaft sind. Das ist für Jungunternehmen, die beispielsweise ihre Produkte über Google Play Store verkaufen, ein Albtraum. Sie wissen nicht mal die Namen ihrer Kunden, geschweige denn wo sie wohnen. Google hat nun reagiert und gilt seit Januar als der offizielle Verkäufer der Apps, E-Books, oder Musik auf seinem Play Store. Dieser Richtungswechsel bedeutet für Startups und Jungunternehmen, die bisher ihre Apps über Google Play Store verkauft haben, deutliche Umsatzeinbussen.
Eine Sprecherin der Eidgenössischen Steuerverwaltung sagte: "Schweizer Firmen müssen ein System vorweisen können, dass es erlaubt, die Plausibilität der Angaben betreffend Ort und Sitz des Dienstleistungs-Empfängers zu überprüfen".
Den kompletten Artikel über diese neuen Regelungen können Sie hier lesen.
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Dieser Artikel wurde in den Freelancer-Schweiz-News 05/2015 veröffentlicht.