Freelancer-Schweiz-News 06/2015
Grüezi liebe Leserinnen und Leser,
pünktlich zum Start der Hannover-Messe prämierte der Industriepreis 2015 Freelance-Market, den Ableger von Freelancer-Schweiz in Deutschland, mit dem Zertifikat "Best of 2015". Diese Freude möchten wir mit Ihnen teilen und widmen diese News ganz dem Thema Gewinner.
Wir sagen Ihnen warum Freelancer-Schweiz darauf besteht, dass Sie als Freelancer Ihr Profil mit einem festen Stundensatz versehen müssen. Weiterhin erklären wir Ihnen, wie Sie Ihr Profil verfeinern und bei mehreren unterschiedlichen Dienstleistungen sich ein Zweitprofil anlegen können.
Heutzutage geht ohne Marketing gar nichts. Wir zeigen, wie Freelancer-Schweiz Ihnen eine eigene kostenlose Internetseite zur Verfügung stellt. Diese können Sie beispielsweise in Verbindung mit Ihren sozialen und Business-Netzwerken dazu nutzen, um an Aufträge zu kommen.
Ich wünsche Ihnen auch diesmal viel Spass beim Lesen und wie immer gute Geschäfte!
Ihr Amor Dhaouadi
Deutscher Freelancer-Schweiz Ableger erhält Auszeichnung "Best of 2015"
Pünktlich zum Start der Hannover-Messe prämierte der Industriepreis 2015 Freelance-Market.de (der Ableger von Freelancer-Schweiz in Deutschland) mit dem Zertifikat "Best of 2015". Laut der Meinung der 30 Juroren gehört Freelance-Market als innovative IT-Lösung im Bereich Service & Dienstleistungen zu den besten Teilnehmern des Industriepreises.
Das Produkt "Freelance-Market" habe die Jury des Industriepreises 2015 besonders überzeugt. Freelance-Market bietet durch seine schnelle Freelancer-Suche, die übersichtliche Auflistung der Kandidaten und die schnelle, kostenlose Vorstellung des optimalen Freelancers einen besonders effizienten Zugang zu dem passenden Dienstleister. Auf diese Weise können gerade mittelständische Firmen Zeit bei der Ermittlung des passenden Dienstleisters sparen und Fehlbesetzungen reduzieren.
Laut Jurymitglied Prof. Georg Herzwurm von der Universität Stuttgart ist eine innovative Industrielösung eine qualitative Neuerung, die anforderungsgerecht ökonomischen Mehrwert liefern muss.
Der Industriepreis wird seit 2006 in Partnerschaft mit zahlreichen Industrieinitiativen und Fachverlagen auf der Hannovermesse vergeben, beispielsweise Sales & Marketing, Brennpunkt Mittelstand und Pressebox. Die Jury bewertete die eingereichten Produkte und Lösungen nach einem festgelegten Kriterien-Katalog. Kriterien waren dabei unter anderem der Innovationsgehalt (Neuheit, Produktreife und Zukunftsorientierung), der Nutzen (erkennbarer Nutzen, Auswirkung auf Profitabilität, Effizienzsteigerung) und die Industrie-Eignung (Relevanz für KMU, Praktikabilität, Implementierung).
Da die Nutzerführung und Freelancer-Präsentation von Freelancer-Schweiz sich von den deutschen Kollegen nicht unterscheidet, empfinden auch wir einen gewissen Stolz. Die Auszeichnung "Best of 2015" hätte so auch uns gelten können.
Frage des Monats: Warum Freiberufler bei Freelancer-Schweiz einen festen Stundensatz haben müssen
Eingetragene Freelancer bei Freelancer-Schweiz fragen sich vielleicht, warum wir darauf bestehen, dass sie ihre Profile mit einem Stundensatz versehen müssen: Wir folgen dem Ziel, die Vermittlung der Aufträge zwischen Nachfragern und Freiberuflern so effizient wie möglich zu gestalten. Dadurch reduzieren wir die Vertragsverhandlungszeit auf nahezu Null und die Freelancer sind gegenüber Ihren Nachfragern an diesen Stundensatz gebunden.
Freelancer, die mehrere Aufgaben als Schwerpunkte haben (z.B. Berater und Dozent) haben zwei Möglichkeiten:
1) Im Feld "Sonstiges" weitere Angaben zu Preisnachlässen zu machen (z.B. "Bei Dozententätigkeit 20% Preisnachlass" oder "15% günstigerer Stundensatz bei Aufträgen von mehr als 100 Stunden"). Hier muss im Feld "Stundensatz" der höchste Stundensatz eingetragen werden.
2) Sich ein Zweitprofil mit dem Schwerpunkt der zweiten Tätigkeit anzulegen. Für das zweite Profil darf der Freelancer einen anderen Stundensatz angeben als beim ersten Profil. Sehr vielseitige Freelancer können bei uns sogar ein Drittprofil anlegen.
Weitere Details über das Anlegen eines zweiten Profils finden hier.
Antworten für Fragen bzgl. Stundensatzangaben im Profil finden Sie hier.
Das Freelancer-Schweiz-Team freut sich über Ihre Fragen und Anregungen zu diesem Thema, z. B. per E-Mail an info@freelancer-schweiz.ch.
Ihre eigene Freelancer-Internetseite auf Freelancer-Schweiz.ch
Freelancer-Schweiz nutzt verschiedene Marketingmassnahmen, damit unsere Freelancer schnell zu passenden Aufträgen kommen. In diesem Zusammenhang möchte ich unsere eingetragenen Freelancer nochmals darauf hinweisen, dass wir für jeden Freiberufler eine persönliche Internetseite in der Form www.freelancer-schweiz.ch/webseite/Vorname-Nachname auf unserer Plattform angelegt haben.
Da Ihre persönliche Internetseite keine offensichtlichen Hinweise von Freelancer-Schweiz enthält, können Sie diese unabhängig von Freelancer-Schweiz für Ihre eigenen Werbezwecke nutzen. Dies mag insbesondere auch dann interessant sein, wenn Sie keine aktuelle Internetseite haben.
Wir empfehlen unseren Freelancern, den Link www.freelancer-schweiz.ch/webseite/Vorname-Nachname in ihren sozialen und geschäftlichen Netzwerken zu platzieren oder an ihre E-Mails anzuhängen. So können sowohl bestehende Kunden besser von deren Kompetenz überzeugt werden als auch direkt neue Aufträge gewonnen werden, ohne dafür irgendwelche Gebühren an Freelancer-Schweiz bezahlen zu müssen.
Freelancer, die aktuell keine eigene Internetseite wünschen, brauchen uns das nur kurz mitzuteilen.
Sammelklage in Kalifornien: Sind Uber-Fahrer Freiberufler?
Laut einer unternehmensinternen E-Mail kann die Taxi-App-Firma Uber Fahrer deaktivieren falls Kunden diesen eine schlechte Bewertung geben. Diese E-Mail steht jetzt im Zentrum zweier Klagen beim Landesgericht in San Francisco, wo es darum geht, ob Uber-Fahrer als Angestellte zu sehen sind und nicht etwa wie bisher als Auftragnehmer/Freiberufler. Die beiden verantwortlichen Richter bezweifeln anscheinend, dass Fahrer unabhängige Dienstleister sind. Die beiden Fahrtenvermittlungsdienste Uber und Lyft sehen ihre Fahrer hingegen als unabhängige Vertragspartner und nicht als Mitarbeiter.
Die Klagen wollen unter anderem erreichen, dass die Fahrer die Kosten wie Benzin und Wagenpflege erstattet bekommen. Momentan zahlen sie diese aus eigener Tasche. Die Entscheidungen, die beide voraussichtlich noch in diesem Jahr fallen, könnten zum Präzedenzfall werden, wie in der so genannten App-Wirtschaft Mitarbeiter auf Abruf eingestuft werden.
Weitere app-basierte Businessmodelle nutzen eine wachsende Zahl von Mietarbeitskräften als Fahrer, für Besorgungen oder zur Dateneingabe. Firmen bevorzugen oft unabhängige Vertragspartner, weil sie nicht an bestimmte steuerliche und rechtliche Verpflichtungen gebunden sind und keine Sozialleistungen kosten.
Bei der Anhörung beim Gericht in San Francisco, sagte US-Bezirksrichter Vince Chhabria, dass die derzeitigen Beschäftigungskategorien jämmerlich veraltet seien, wenn diese auf internetbasierte Firmen angewendet werden. Die Kläger argumentieren, dass sie wie angestellte Mitarbeiter behandelt würden, weil das Unternehmen eine maßgebliche Kontrolle über ihre Arbeit habe. So gebe es auch detaillierte Entschädigungsregelungen und Fahrzeugstandards und den Fahrern könne nach Belieben gekündigt werden.
Freiberuflerwitz des Monats
"Da schickt man mich bei diesem Mistwetter raus, um die Klingel zu reparieren", sagte der Elektriker, "und dann öffnet keiner!"
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