Arbeitsrecht: Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen sollten
Der Tariflohn setzt Lohnuntergrenzen
Wieviel Gehalt ein Arbeitnehmer für seine Arbeitsleistung erhält, wird zusammen mit anderen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag festgehalten. Vollkommen frei sind sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bei diesen Verhandlungen allerdings nicht. Viele Branchen schreiben für einzelne Tätigkeiten einen Tariflohn vor, der für den Arbeitgeber bindend ist. Für das Gehalt eines Arbeitnehmers bildet er nämlich die Untergrenze.
Keine übermäßigen Unterschiede
Für die Arbeitnehmer, die an einer bestimmten Stelle im Arbeitsablauf tätig sind, gewährleisten Tariflöhne eine gewisse Gleichheit. Als Richtwerte dienen sie dazu, dass es nach unten Begrenzungen gibt und Mitarbeiter nicht übervorteilt werden. Die Bestimmungen zum tariflichen Gehalt werden dabei auf jedes einzelne Arbeitsverhältnis angewendet. Maßgebend ist immer die Branche. Unterhalb der Vorgaben für das Arbeitsgebiet darf sich der Arbeitgeber also nicht bewegen. Regeln, die dieses Prinzip nicht beachten, sind nicht wirksam. Tauchen sie dennoch in einzelnen Arbeitsverträgen auf, ist das sittenwidrig und muss nicht umgesetzt werden.
Nach oben nicht begrenzt
In die andere Richtung, also nach oben, gibt es jedoch keine Begrenzung. Das Portal für Arbeitsrecht weist darauf hin, dass Chef und Mitarbeiter individuell ein Gehalt verabreden dürfen, das über den Tariflöhnen in der betreffenden Branche liegt. Angezeigt ist das etwa, wenn der Mitarbeiter hoch qualifiziert ist oder im Unternehmen eine Stelle einnimmt, die ihm eine besondere Verantwortung auferlegt. Unternehmen setzen das Mittel der Bezahlung über Tarif sogar gezielt ein. Sie wollen sich damit vom Wettbewerb absetzen und die besten Köpfe in das Unternehmen locken. Sogar Betriebsvereinbarungen sehen in einer Reihe von Unternehmen höhere Vergütungen für einen bestimmten Kreis von Mitarbeitern vor.
Artikel von Marlene Keller, www.anwaltarbeitsrecht.com
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Dieser Artikel wurde in den Freelancer-Schweiz-News 11/2016 veröffentlicht.