Freelancer-Schweiz-News 03/2017
Grüezi liebe Leserinnen und Leser,
die Vermarktung der Dienstleistungen der auf Freelancer-Schweiz eingetragenen Freelancer liegt uns sehr am Herzen und stellt den Kern unseres täglichen Handelns. Um die Effizienz unserer Arbeit zu steigern, benötigen wir Ihre Hilfe (siehe Umfrage unten).
Das Landesarbeitsgericht Köln hat kürzlich entschieden, dass einem Mitarbeiter nicht fristlos gekündigt werden kann, weil dieser sein Xing-Profil mit 'Freiberufler' versehen hatte, obwohl sein Arbeitgeber davon ausging, dass dies eine genehmigungspflichtige Konkurrenztätigkeit sei. Wir nehmen das auch zum Anlass, Sie in diesen News näher über die Zulässigkeit freiberuflicher Nebentätigkeiten zu informieren.
In einem weiteren Artikel erklären wir Ihnen, wann und warum es manchmal angebracht ist, Ihr Profil bei Freelancer-Schweiz zu pausieren.
In unserem Freelancerwitz am Schluss geht es diesmal um den Interimsmanager, der auf die Ratschläge seines Vorgängers gehört hat.
Ich wünsche Ihnen auch diesmal viel Spass beim Lesen und natürlich wie immer gute Geschäfte!
Ihr Amor Dhaouadi
Wie Sie Freelancer-Schweiz bei der gezielten Vermarktung Ihrer Dienstleistungen unterstützen können!
Freelancer-Schweiz setzt viele Marketingmethoden ein, um die Dienstleistungen unserer eingetragenen Freelancer, und die es werden wollen, bei den potentiellen Nachfragern zu vermarkten.
Da das Portfolio an angebotenen Freelancer-Dienstleistungen sehr breit ist, ist es umso wichtiger, die adressierten Kundensegmente besser zu identifizieren und mit entsprechenden Marketingmethoden anzusprechen.
Wir sind auf die Unterstützung unserer Freelancer angewiesen und wir bitten Sie, die folgende Umfrage zu beantworten. Das kostet Ihnen ca. 3 Minuten Zeit, ist aber für uns sehr wichtig. Hier geht es zur Umfrage.
Freelancer-Schweiz bedankt sich sehr bei Ihnen für Ihre Unterstützung.
Freelancer, die nicht bei uns eingetragen sind, können zwar teilnehmen; von unseren Dienstleistungen können jedoch nur eingetragene Freelancer profitieren.
Fristlose Kündigung wegen Freiberuflerstatus auf Xing unzulässig
Darf ein freigestellter Mitarbeiter seinen Status auf einer Business-Plattform (z.B. Xing) als 'Freiberufler' setzen, obwohl er rein rechtlich noch bei seinem Arbeitgeber angestellt ist? Mit dieser Frage beschäftigte sich zuletzt das Landesarbeitsgericht Köln. Diese Entscheidung könnte auch auf die Rechtsprechung in der Schweiz Auswirkungen haben.
Ein freigestellter Mitarbeiter wurde von seinem Noch-Arbeitgeber fristlos gekündigt, weil er seinen Status im Businessnetzwerkportal Xing auf 'Freiberufler' gesetzt hatte. Wegen des noch mehrere Monate laufenden Arbeitsvertrags sah der Arbeitgeber dies als eine Konkurrenztätigkeit an. Ausserdem sei der Freiberuflereintrag ein Indiz dafür, dass sich der Mitarbeiter aktiv für eine freiberufliche Konkurrenztätigkeit bewirbt und Mandanten abwerben will.
Gesetzlich ist geregelt, dass freigestellte Mitarbeiter bis zum Ablauf des Arbeitsverhältnisses keine Konkurrenztätigkeit aufnehmen dürfen. Wird aber in einem Jobportal kurz vor Beschäftigungsende der Status 'Freiberufler' eingestellt, ist dies laut Landesarbeitsgericht Köln (Az.: 12 Sa 745/16 vom 7.2.0217) aber noch nicht als Konkurrenztätigkeit zu werten.
Der Mitarbeiter einer Steuerberaterkanzlei hatte mit seinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag geschlossen und war bis Vertragsende einige Monate von der Arbeit freigestellt worden. Als ein Mitarbeiter der Kanzlei zufällig mitbekam, dass der Noch-Mitarbeiter in seinem Profil auf dem Businessportal Xing seinen Businessstatus auf Freiberufler geändert hatte, wurde ihm wegen unzulässiger Konkurrenztätigkeit fristlos gekündigt.
Der Mitarbeiter reichte gegen die Kündigung Klage ein und hatte Erfolg. Sowohl die Vorinstanz, wie auch das Landesarbeitsgericht Köln sahen die fristlose Kündigung als unwirksam an. Eine Änderung des beruflichen Status auf Freiberufler bei einem Businessportal sei noch kein ausreichendes Indiz für eine unerlaubte Konkurrenztätigkeit, sondern in diesem Fall nur eine zulässige Vorbereitung auf eine Konkurrenztätigkeit nach Vertragsende, zumal die Steuerberaterkanzlei auf Xing weiterhin als Arbeitgeber genannt wurde.
Zwar sind Mitarbeiter zur Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber verpflichtet und dürfen während eines laufenden Arbeitsverhältnisses grundsätzlich keine Konkurrenz zum Nachteil des Arbeitsgebers ausüben. Man darf also nicht mit eigenem Namen auf dem Wettbewerbsmarkt auftreten oder gar für die Konkurrenz arbeiten. Solange dem Arbeitsgeber keine Nachteile entstehen, darf aber bereits während des Arbeitsverhältnisses die nächste Anstellung oder Selbständigkeit vorzubereitet werden. Entscheidend war für das Gericht, dass der Name des Arbeitgebers im XING-Profil weiterhin als aktuelle Tätigkeit genannt wurde und keine Angaben wie 'ich suche Arbeit/ freiberufliche Mandate' vorhanden waren. Hätte der Mitarbeiter noch während seines bestehenden Arbeitsverhältnisses aktiv Projekte akquiriert, hätte das Gericht vermutlich anders geurteilt.
Wann ist es angebracht, Ihr Profil bei Freelancer-Schweiz “pausieren” zu lassen?
Stellen Sie sich vor, das Ladegerät Ihres Smartphones ist kaputt und Sie brauchen dringend ein Ersatzteil. Sie suchen in Online-Shops nach dem passenden Lieferanten und entscheiden sich für die Bestellung bei einem Lieferanten, der genug Teile auf Lager hat. Obwohl der Lieferant die Bestellung und die Lieferzeit bestätigt hat, erhalten Sie eine Meldung des Lieferanten, dass die Ware nicht vorrätig ist und die Lieferung sich verspäten wird. Ich brauche nicht zu fragen, wie Sie sich als Kunde fühlen.
Sie werden sich fragen, was dies mit Freelancer-Schweiz zu tun hat. Den Zusammenhang werde ich Ihnen mit den nächsten Zeilen näher bringen.
Freelancer-Schweiz überlässt grundsätzlich dem Freelancer alle Freiheiten, seine Kapazitäten und Verfügbarkeit selber zu managen. Der Freelancer entscheidet alleine darüber, ob und wann er/sie Projektanfragen annehmen will. Der Freelancer kann auch entscheiden, ob er/sie eine bestimmte Anzahl von Stunden pro Woche verfügbar sein will.
Wir erleben aber von Zeit zu Zeit, dass sich einzelne Freelancer nicht an diese Spielregeln halten. Freelancer, deren Profile auf unserer Webseite sichtbar sind, müssen für Vorstellungen verfügbar sein. Wenn ein Nachfrager eine Vorstellung mit einem Freelancer wünscht, der zwar sichtbar ist aber keine Kapazitäten hat, entstehen hierdurch Reibereien, die wir uns alle ersparen können, hätte der Freelancer sein Profil pausieren lassen.
Eine Pausierung Ihres Profils auf Freelancer-Schweiz bewirkt, dass potentielle Nachfrager nur Freelancer sehen und beauftragen können, die verfügbar und bereit sind, Projektanfragen entgegen zu nehmen. Die Pausierung Ihres Profils auf Freelancer-Schweiz ist auch ein Zeichen der Fairness gegenüber anderen Freelancern, die gerne von den Projektanfragen profitieren wollen. Eine Pausierung im Fall von Nichtverfügbarkeit ist auch ein Zeichen der Professionalität gegenüber potentiellen Nachfragern und Freelancer-Schweiz zugleich. Denn eine gescheiterte Vorstellung beeinträchtigt nicht nur die Qualität und die Reputation der Plattform von Freelancer-Schweiz, sondern verursacht auch unnötige Vorstellungsgebühren für den Freelancer.
Freiberufler-Witz des Monats: Warum Sie als Interimsmanager Probleme nicht aufschieben dürfen
Es ist Anfang Januar und der neue Interimsmanager bezieht sein Geschäftsführerbüro. In seinem Schreibtisch findet er drei nummerierte Umschläge von seinem erst im Dezember gefeuerten Vorgänger. Die Umschläge sind mit eins, zwei und drei nummeriert und tragen die Aufschrift: 'Bitte öffnen, falls Sie ein Problem haben, bei dem Sie nicht mehr weiterkommen!'
Die ersten vier Monate laufen gut, doch dann bricht der Umsatz plötzlich dramatisch ein. Der Interimsmanager öffnet den ersten Umschlag. Darin befindet sich eine Karte mit der Aufschrift 'Schiebe alles auf deinen Vorgänger'. Der Interimsmanager ruft daraufhin eine Pressekonferenz ein und schiebt die gegenwärtigen Probleme taktvoll auf seinen Vorgänger. Die Presse lobt die Offenheit, die Banken fassen neues Vertrauen und geben weitere Kredite.
Im August geht der Firma dennoch das Geld aus und der gestresste Interimsmanager öffnet den zweiten Umschlag. 'Restrukturiere!' steht darin. Daraufhin ruft er eine Betriebsversammlung an, reduziert die Zahl der Abteilungen und entlässt viele Mitarbeiter. Die Lieferanten gewähren daraufhin Zahlungsaufschübe und der Betriebsrat bietet Lohnkürzungen an.
Bis November geht alles gut, doch dann gibt es massenweise Kundenreklamationen wegen der immer schlechter werdenden Produktqualität. Drei Tage vor Weihnachten schliesst sich der ratlose Interimsmanager in seinem Büro ein und öffnet den letzten Umschlag. Auf der darin befindlichen Karte steht 'Fertige drei Umschläge an!'.
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