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Freelancer-Schweiz
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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Freelancer-Schweiz

AGB als PDF

Leistungsumfang und Haftung

  • Freelancer-Schweiz distanziert sich ausdrücklich von jeglichen Fremdinhalten, die in das Informationsangebot eingebunden werden oder auf die durch Verknüpfungen verwiesen wird. Freelancer-Schweiz ist berechtigt, Form und Inhalt der dargestellten Informationen sinngemäss zu ändern oder zu sperren. Für Richtigkeit, Umfang, Aktualität und mögliche Urheberrechtsverletzungen Dritter sowie für die zur Verfügung gestellten Informationen übernimmt Freelancer-Schweiz weder Haftung noch Gewährleistung.
  • Wir verarbeiten personenbezogene Daten gemäß dem Bundesgesetz über den Datenschutz und der EU-Datenschutzgrundverordnung.
  • Freelancer-Schweiz haftet nicht für Fehler oder Versäumnisse der Nutzer und tritt auch nicht an deren Stelle Zahlungsverpflichtungen oder Rechtsstreitigkeiten an.
  • Freelancer-Schweiz kann Nutzern (Freelancern, Nachfragern) ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist kündigen, bzw. die Nutzung verweigern.
  • Ausgenommen bei grob fahrlässiger und vorsätzlicher Handlung durch Freelancer-Schweiz stehen dem Nutzer keine weiter gehenden Gewährleistungsansprüche zu. Die Haftungssumme ist auf den Wert des bereits für Freelancer-Schweiz generierten Umsatzes beschränkt.

Nutzungsregeln für Nachfrager

  • Für Nachfrager ist die Nutzung von Freelancer-Schweiz kostenlos (kostenlose Suche nach Freelancern, kostenlose Vorstellung der Freelancer).
  • Der Nachfrager beauftragt und bezahlt den Freelancer direkt, also nicht über Freelancer-Schweiz.
  • Freelancer-Schweiz stellt keine Nachfrager vor, bei denen wir davon ausgehen, dass der Freelancer kein Interesse an einer solchen Vorstellung hat (z. B. Anfragen professioneller Projektvermittler, nicht dem Freelancerprofil entsprechende Nachfragen, ...).
  • Um unseren Freelancern nur hochrelevante Projektanfragen vorzustellen, können wir nur maximal einen Freelancer pro Projekt vorstellen.
  • Nachfragen sind nur bei Vorliegen eines realen Projekts zulässig. Nachfrager müssen Freelancer-Schweiz innert drei Tagen informieren, falls der Projektbedarf nicht mehr existiert. Nachfragen professioneller Projektvermittler ohne direkten (eigenen) Projektbedarf sind unzulässig. Im Falle derartiger Versäumnisse hat der Nachfrager 100,00 CHF an das Kinderdorf Bona Espero in Brasilien zu spenden. Eine Spende an Bona Espero ist als gemeinnützig anerkannt und steuerlich abzugsfähig.

Nutzungsregeln für Freelancer

  • Für die Eintragung als Freelancer erhebt Freelancer-Schweiz eine einmalige Eintragungsgebühr. Die Dauer der Eintragung ist zeitlich unbegrenzt. Es fallen keine weiteren monatlichen Gebühren an.
  • Eingetragene Freelancer können ihr Freelancer-Schweiz-Profil jederzeit ohne Einhaltung von Fristen kostenlos ändern oder kündigen.
  • Freelancer-Schweiz-Dienste können vorübergehend oder permanent eingeschränkt oder eingestellt werden.
  • Freelancer bezahlen für die Vorstellung mit einem Nachfrager eine Vorstellungsgebühr in Höhe von zwei Freelancerstundensätzen. Die Gebühr fällt unabhängig von einer Beauftragung an (durchschnittlich sind 2,7 Vorstellungen notwendig, um zu einem Auftrag zu generieren). Im Falle einer Beauftragung fallen keine weiteren Gebühren/Provisionen an.
  • Im Falle einer Projektvorstellung ist die andere Seite schnellstmöglich telefonisch zu kontaktieren. Im Interesse des Nachfragers muss die Kontaktaufnahme selbst dann erfolgen, wenn das Projekt offensichtlich nicht zum Freelancer passt oder dieser aktuell nicht verfügbar ist. Freelancer-Schweiz muss informiert werden, falls innert drei Tagen keine Kontaktaufnahme möglich ist.
  • Eingetragene Freelancer, die vorübergehend nicht zur Verfügung stehen, müssen Freelancer-Schweiz vorher darüber informieren, so dass deren Eintragung vorübergehend pausiert werden kann.
  • Rechnungen an Freelancer werden per E-Mail zugestellt. Eine zusätzliche Zustellung per Post oder Fax ist auf Wunsch kostenlos möglich.
  • Die durch Freelancer-Schweiz erstellten Rechnungen enthalten zusätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innert 14 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Bei Verzug ist Freelancer-Schweiz berechtigt, Mahngebühren in Höhe von 12,00 CHF zzgl. 0,96 CHF MwSt. in Rechnung zu stellen.
  • Mit dem Akzeptieren der AGB erteilt uns der Freelancer ein SEPA-Lastschriftmandat.
  • Im Falle eines unprofessionellen Verhaltens des Nachfragers (kein echter Bedarf, Vermittleranfrage, Massenanfrage, ...) muss der Freelancer Freelancer-Schweiz hierüber innert 14 Tagen informieren. Die entsprechende Vorstellungsrechnung wird dann storniert und der Nachfrager wird gegebenenfalls von der weiteren Nutzung ausgeschlossen. Falls der Freelancer trotz Stornierung innert eines Jahres Aufträge des Nachfragers annimmt, muss er Freelancer-Schweiz innert 14 Tagen informieren und es wird eine Gebühr von 10% des Umsatzes in Rechnung gestellt. Falls Aufträge nicht gemeldet werden, hat der Freelancer 50% des Umsatzes an das Kinderdorf Bona Espero in Brasilien zu spenden.

Generelle Nutzungsregeln

  • Der Nutzer ist verpflichtet, sachlich richtige Angaben zu machen und notwendige Aktualisierungen schnellstmöglich zu veranlassen.
  • Der Nutzer hat sicherzustellen, dass E-Mails von Freelancer-Schweiz ihn erreichen. Dies betrifft insbesondere die ordnungsgemässe Einstellung von Spamfiltern und Filterregeln und den regelmässigen Abruf von E-Mails. Bei einer Änderung der Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefon, Anschrift, ...) ist Freelancer-Schweiz rechtzeitig zu informieren.
  • Die Einbringung rechtswidriger oder urheberrechtlich geschützter Informationen ist unzulässig. Schäden, die durch die Einbringung der genannten Inhalte durch den Nutzer entstehen, trägt der Nutzer in vollem Masse.
  • Der Nutzer verpflichtet sich, bezogene Informationen jeglicher Art weder zu handeln, gewerbsmässig weiterzuverarbeiten noch gegen sonstige Leistungen an Dritte weiterzugeben. Bei Zuwiderhandlung besteht ein Schadensersatzanspruch in Höhe des erzielten Nutzwertes.

Rechtsverhältnis zwischen Nachfrager und Freelancer

Bis zum Zustandekommen eines individuellen Vertrages zwischen Nachfrager und Freelancer gilt folgendes:

  • Der Erstkontakt zwischen Nachfrager und Freelancer soll der Auftragsklärung dienen und ist daher für den Nachfrager kostenlos. Der Erstkontakt sollte daher die Dauer von einer Stunde nicht überschreiten.
  • Der Nachfrager muss den Freelancer für den ihm entstandenen zeitlichen Aufwand entsprechend des auf Freelancer-Schweiz publizierten Stundensatzes vergüten. Der Freelancer muss den Nachfrager im Voraus über den zeitlichen Umfang und die entstehenden Kosten informieren.
  • Der Freelancer ist gegenüber dem Nachfrager an seinen publizierten Stundensatz gebunden.
  • Dem Freelancer werden zusätzlich alle Spesen und Nebenkosten auf der Basis der Spesenpauschalen des Finanzamtes des Freelancers ersetzt (Fahrtkosten, Verpflegungspauschalen, Übernachtungen). Sonstige Ausgaben, die dem Freelancer projektbedingt entstehen, werden in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten ersetzt (z. B. Telekommunikationskosten, Tickets). Die technische Grundausstattung des Freelancers (Computer mit Standardsoftware, Mobiltelefon) ist von diesem zu stellen und ist bereits im Stundensatz des Freelancers enthalten. Der Freelancer muss den Nachfrager rechtzeitig über unerwartet auftretende Kosten informieren.

Schlussbestimmungen

  • Wie auch im ZGB vorgesehen, können rechtlich wirksame Erklärungen in beliebiger Form abgegeben werden, beispielsweise auch per Telefon, Internetbrowser oder E-Mail.
  • Der Gerichtsstand ist Zürich.
  • Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.
 

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