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Kostenloses Dokument: Ratgeber Selbständigkeit in der Schweiz

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Von der Anerkennung des Status bei der Ausgleichskasse über die Anmeldung für die Mehrwertsteuer bis zur Eintragung ins Handelsregister finden Sie in dieser Checkliste, die von der SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) zur Verfügung gestellt wurde, alle nötigen Schritte auf dem Weg in die Selbstständigkeit. PDF, 4 Seiten, Grösse: 156 KB.

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Grobe Voransicht des Dokuments: 'Ratgeber Selbständigkeit in der Schweiz' (Teil 2):

Handelsregister einzutragen, um den Status als Selbstständigerwerbender zu erlangen? Welche Rechte und Pflichten ergeben sich daraus?
Nein, denn der Status wird durch die Ausgleichskasse verliehen. Für Unternehmen ist es jedoch Pflicht, sich ins Handelsregister einzutragen. Für Einzelfirmen ist der Eintrag erst ab einem Umsatz von CHF 100'000 obligatorisch. Der Name des Unternehmens ist dann innerhalb des jeweiligen Tätigkeitsbereichs geschützt. Die Eintragung bringt auch Pflichten mit sich wie das Führen einer Buchhaltung und die Unterstellung unter die Konkursbetreibung.
Die Handelsregister in der Schweiz
Handelsregister: Rechte und Pflichten für KMU
9. Gibt es staatliche Finanzbeihilfen für den Start in die Selbstständigkeit?
Der Bund und die Kantone konzentrieren ihre Anstrengungen in erster Linie auf die Schaffung von Rahmenbedingungen und fördern die Finanzierung von Unternehmen nur subsidiär. Informationen dazu finden Sie auf dem KMU-Portal in der Rubrik "Staatliche Unterstützung bei der Finanzierung".
Staatliche Unterstützung bei der Finanzierung
10. Welche Sozialbeiträge muss man zahlen?
Selbstständigerwerbende müssen einer Ausgleichskasse beitreten, um Beiträge in die 1. Säule (AHV, IV, EO) einzuzahlen. Die Höhe der Beiträge hängt vom Umsatz ab. Anders als Arbeitnehmende, die sich die Zahlung der Beiträge mit ihrem Arbeitgeber teilen, müssen
Selbstständigerwerbende allein dafür aufkommen. Selbstständigerwerbende, die einem Berufsverband angehören, müssen der Kasse des Verbands beitreten. Wer Arbeitnehmende beschäftigt, muss ihnen eine vollständige Absicherung bieten (AHV, Unfallversicherung, Familienzulagen, Schutz bei Mutterschaft etc.).
Kantonale Ausgleichskassen
Verbandsausgleichskassen
11. Welche Sozialbeiträge sollte man zahlen?
Anders als Arbeitnehmende sind Selbstständigerwerbende nicht dem obligatorischen System der Beruflichen Vorsorge unterstellt und daher frei in ihrer Entscheidung für die soziale Absicherung. Sie müssen also nicht in die 2. Säule einzahlen. Es wird jedoch empfohlen, es zu tun, am sich im Ruhestand einen gewissen Lebensstandard zu sichern. Selbstständigerwerbende können sich das kumulierte Kapital aus ihrer Zeit als Arbeitnehmende auszahlen lassen und sich dann einer Pensionskasse ihrer Wahl anschliessen. Wie bei der 1. Säule sind die Beiträge vollständig von ihnen selbst zu tragen. Die 3. Säule ist ebenfalls fakultativ.
Sozialversicherungen
12. Wie sollte man sich als Selbstständiger absichern?
Man muss unterscheiden zwischen der eigenen Absicherung und derjenigen für die Beschäftigten und das Unternehmen. Abgesehen von der obligatorischen Basis-Krankenversicherung steht es Selbstständigerwerbenden frei, ob sie sich gegen die Risiken des Erwerbsausfalls bei Krankheit oder Unfall versichern. Es empfiehlt sich, eine Unfallversicherung abzuschliessen, die Berufsunfälle, Nichtberufsunfälle und Berufskrankheiten abdeckt, ausserdem eine Taggeldversicherung bei Krankheit, die es ermöglicht, auch im Krankheitsfall seinen Lohn zu bekommen, und dem Arbeitgeber den Lohn, den er erkrankten Mitarbeitenden zahlen muss, ganz oder teilweise erstattet. Im Hinblick auf die Risiken rund um das Unternehmen sind einige Versicherungen obligatorisch (Betriebshaftpflicht, Feuerversicherung) und einige freiwillig (Rechtsschutz, Diebstahl etc.). Selbstständigerwerbende können nicht in die Arbeitslosenversicherungen einzahlen.
Das Wichtigste über Versicherungen in der Schweiz
13. Welche Buchhaltung?
Die Eintragung im Handelsregister bewirkt eine Buchhaltungspflicht. Bis zu einem Umsatz von CHF 500'000 können sich Selbstständigerwerbende auf eine zusammenfassende Buchhaltung beschränken (Stand der Aktiva und Passiva, Auflistung der Einnahmen und Ausgaben, Abrechnung der privaten Entnahmen und Einlagen). Oberhalb dieser Schwelle ist es notwendig, eine vollständige Buchhaltung zu führen (Bilanz, Ergebnisrechnung und Anhänge). Die Buchhaltung der Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) unterliegt darüber hinaus einer Revision. Die Geschäftsunterlagen müssen mindestens zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Es ist möglich, die Buchhaltung an eine Drittperson zu übertragen.
Alles über Buchhaltung und Revision. Finanzen unter Kontrolle
14. Ab wann ist man mehrwertsteuerpflichtig?
Selbstständigerwerbende, die einen Umsatz von mehr als CHF 100'000 erzielen, unterliegen mit einigen Ausnahmen (zum Beispiel Versicherungen, Gesundheit oder Landwirtschaft) der MWST-Pflicht. Sie müssen sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (EStV) anmelden. Es ist möglich, sich direkt auf der Website der EStV bei der MWST anzumelden oder zu prüfen, ob die Voraussetzungen dafür gegeben sind.
Anmeldung bei der MWST
15. Welche Steuern muss man zahlen?
Grundsätzlich verfügen

Grobe Voransicht des Dokuments: 'Ratgeber Selbständigkeit in der Schweiz':  Teil 1, Teil 2, Teil 3

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