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Kostenloses Dokument: Handbuch zur Unternehmensgründung

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Dieser umfangreiche Ratgeber der IHK Heilbronn-Franken informiert über alle Aspekte der erfolgreichen Unternehmensgründung und Unternehmensführung. Hierzu gehören unter anderem die fachliche und kaufmännische Qualifikation, die Markt- und Standortplanung, öffentliche Finanzierungshilfen, die Kapitalbedarfsplanung, die Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, gewerberechtliche Fragen, die Wahl der Rechtsform sowie Steuern und Versicherungen. (PDF, 84 Seiten, 1328 kB)

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Grobe Voransicht des Dokuments: 'Handbuch zur Unternehmensgründung' (Teil 25):

Übersteigt der Vorsteuerabzug die Umsatzsteuer aus den ausgeführten Umsätzen,
so wird der übersteigende Differenzbetrag vom Finanzamt gutgeschrieben.
Um einen Vorsteuerabzug geltend machen zu können, ist es nicht unbedingt erforderlich,
dass der Existenzgründer schon Umsätze tätigt. So können Vorsteuerbeträge
auf Gründungskosten und auf Anschaffungen im Zusammenhang mit der Existenzgründung
beim Finanzamt selbst dann geltend gemacht werden, wenn die tatsächliSteuern
und Abgaben 55
che Aufnahme der selbständigen Tätigkeit zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.
Wichtig ist aber, dass die gesamten Aufwendungen im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung
stehen.
Binnen zehn Tagen nach Ablauf des Voranmeldezeitraums ist die Umsatzsteuervoranmeldung
beim Finanzamt abzugeben. Gleichzeitig ist die entsprechende Vorauszahlung
an das Finanzamt zu leisten.
Bei Lieferungen an andere Unternehmen werden Warenwert und Steuerbetrag in der
Rechnung gesondert ausgewiesen: Beides zusammen ergibt den Verkaufspreis. Wenn
an Endverbraucher verkauft wird, ist diese Aufteilung nicht zulässig. Hier darf bei
der Preisauszeichnung (zum Beispiel im Schaufenster) nur der Verkaufspreis einschließlich
Umsatzsteuer angegeben werden.
Das Umsatzsteuerrecht sieht eine besondere Regelung für Kleinunternehmer vor, die
ein Geschäft eröffnen. Umsatzsteuer wird nicht erhoben, wenn der voraussichtliche
Umsatz – umgerechnet auf das Kalenderjahr – 17.500 Euro nicht übersteigen wird.
Frei von Umsatzsteuer sind auch solche Unternehmen, deren Vorjahresumsatz nicht
mehr als 17.500 Euro betrug und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000
Euro nicht übersteigen wird. Ein Vorsteuerabzug kommt dann allerdings nicht in
Betracht. Die von den Lieferanten in Rechnung gestellten Vorsteuern gehen somit in
die Wareneinkaufs- und sonstigen Kosten ein. Unternehmer, die unter diese Regelung
fallen, dürfen die Umsatzsteuer auch nicht gesondert in Rechnung stellen, so dass die
Abnehmer auch keinen Vorsteuerabzug vornehmen können. Selbstverständlich steht
es frei, auf die Steuerbefreiung zu verzichten und die Umsätze normal zu versteuern.
Dieser "Verzicht auf die Steuerbefreiung" bietet sich an, wenn der Unternehmer hohe
Vorbezüge hat (zum Beispiel Warenbezüge und Anlagenzugänge), die mit Vorsteuern
belastet sind, und wenn sich der Kundenkreis aus Unternehmen zusammensetzt.
Einkommensteuer
Das Einkommen natürlicher Personen unterliegt der Einkommensteuer. Als Einkommen
wird die Summe aus den Einkunftsarten nach Abzug von Verlusten und Sonderausgaben
defi niert. Die Steuerlast ergibt sich aus dem Einkommensteuertarif. Die Einkommensteuer
ist eine linearprogressive Steuer, d. h., die Steuerbelastung steigt mit
der Höhe des Einkommens. Nach Ablauf eines Jahres ist eine Steuererklärung nach
amtlichem Muster, ferner eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung oder eine
Einnahmen-Überschuss-Rechnung beim Finanzamt einzureichen.
56 Steuern und Abgaben
Körperschaftsteuer
Das Einkommen der Kapitalgesellschaften, beispielsweise der GmbH und der AG,
unterliegt der Körperschaftsteuer. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen
(ein um Zu- oder Abschläge modifi zierter Gewinn), das nach den Vorschriften
des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes ermittelt
wird.
Gewerbesteuer
Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich nach der Höhe des Gewerbeertrages sowie
dem jeweiligen Hebesatz der Betriebsgemeinde. Einzelunternehmen und Personengesellschaften
wird beim Gewerbeertrag ein Freibetrag von 24.500 Euro gewährt. Ein
Ertrag bis zu dieser Höhe bleibt somit gewerbesteuerfrei. Bei Kapitalgesellschaften
gibt es einen solchen Freibetrag nicht.
Sozialabgaben
Als Inhaber eines Unternehmens und auch als geschäftsführender Gesellschafter einer
GmbH sind Sie in der Regel nicht sozialversicherungspfl ichtig. Sie müssen sich also
selbst um Ihre Altersversorgung und Krankenversicherung kümmern (vgl. Kapitel
15. Versicherungen). Als Arbeitgeber sind Sie verpfl ichtet, die Sozialabgaben für Ihre
Mitarbeiter abzuführen. Setzen Sie sich dazu mit der jeweiligen Krankenkasse bzw.
der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung. Ausbezahlt wird der Nettolohn
nach Abzug der Lohnsteuer und der Sozialabgaben (weitere Ausführungen im Kapitel
16. Mitarbeiter).
Aufzeichnungs- und Buchführungspfl ichten 57
14. Aufzeichnungs- und Buchführungspfl ichten


Grobe Voransicht des Dokuments: 'Handbuch zur Unternehmensgründung':  Teil 1, Teil 2, Teil 3, Teil 4, Teil 5, Teil 6, Teil 7, Teil 8, Teil 9, Teil 10, Teil 11, Teil 12, Teil 13, Teil 14, Teil 15, Teil 16, Teil 17, Teil 18, Teil 19, Teil 20, Teil 21, Teil 22, Teil 23, Teil 24, Teil 25, Teil 26, Teil 27, Teil 28, Teil 29, Teil 30, Teil 31, Teil 32, Teil 33, Teil 34, Teil 35, Teil 36

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