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Kostenloses Dokument: Ratgeber Selbständigkeit in der Schweiz

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Von der Anerkennung des Status bei der Ausgleichskasse über die Anmeldung für die Mehrwertsteuer bis zur Eintragung ins Handelsregister finden Sie in dieser Checkliste, die von der SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) zur Verfügung gestellt wurde, alle nötigen Schritte auf dem Weg in die Selbstständigkeit. PDF, 4 Seiten, Grösse: 156 KB.

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Grobe Voransicht des Dokuments: 'Ratgeber Selbständigkeit in der Schweiz' (Teil 1):

Selbstständigkeit in der Schweiz – ein Leitfaden
Von der Anerkennung des Status bei der Ausgleichskasse über die Anmeldung für die Mehrwertsteuer bis zur Eintragung ins Handelsregister finden Sie in dieser Checkliste alle nötigen Schritte auf dem Weg in die Selbstständigkeit.
1. Was bedeutet selbstständig?
Aus Sicht der Sozialversicherungen gelten diejenigen Personen als selbstständig erwerbend, die in eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeiten, in ihrer Arbeit unabhängig sind und das wirtschaftliche Risiko selbst tragen. Selbstständige habe eine Firma (Einzelunternehmen, AG, GmbH usw.) mit eigener Infrastruktur, erstellen die Rechnungen in ihrem Namen, tragen das Inkassorisiko und führen die Mehrwertsteuer ab. Sie entscheiden selbst über ihre Organisation, ihre Arbeitsweise und die Übertragung von Arbeiten an Dritte. Sie arbeiten für mehrere Auftraggeber.
Die Selbstständigerwerbenden (BSV)
2. Muss die Tätigkeit bewilligt werden?
Bestimmte Tätigkeiten oder Berufe sind reglementiert und erfordern, dass ein Bewilligungsgesuch gestellt wird. Für reglementierte Tätigkeiten sind keine besonderen Qualifikationen erforderlich. Die Gewährung der Bewilligung hängt von Kriterien wie der Reputation, der Etablierung einer Beaufsichtigung (Vermögensverwalter) oder dem Vorhandensein einer Zulassungsbeschränkung (Reisendengewerbe) ab. Für reglementierte Berufe (Notar/in, Arzt/Ärztin) ist dagegen der Abschluss einer speziellen Ausbildung erforderlich oder der Nachweis von Berufserfahrung in dem Bereich. Einige Tätigkeiten sind auf Bundesebene reglementiert, andere auf kantonaler Ebene. Man muss sich an die zuständigen Ämter oder Departements wenden.
Liste der reglementierten Berufe/Tätigkeiten in der Schweiz
3. Wie und bei welcher Stelle lässt man sich den Status als Selbstständigerwerbender anerkennen?
Wer sich selbstständig machen möchte, muss seinen neuen Status von der Ausgleichskasse anerkennen lassen. Die Ausgleichskasse prüft, ob der Status nach den oben aufgeführten Kriterien, die sich aus dem Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG), den Richtlinien des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) und der Rechtsprechung des Bundesgerichts (BGer) ableiten lassen, gewährt werden kann.
Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG)
Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
4. Welche Dokumente werden für die Anerkennung dieses Status benötigt?
Um selbstständig zu werden, muss man ein Anmeldeformular ausfüllen, das auf der Website der Ausgleichskasse verfügbar ist. Als Anhang sind Belege einzureichen, zum Beispiel Kopien von bereits gestellten Rechnungen, geschlossenen Vereinbarungen, erstellten Offerten, das Firmenbriefpapier, der Mietvertrag oder auch die Haftpflichtversicherung.
Kantonale Ausgleichskassen
Anmeldeformular (Beispiel)
5. Muss man schon als Selbstständigerwerbender gearbeitet haben, damit der Status anerkannt wird? Muss man schon Rechnungen vorweisen?
Ja. Man muss gegenüber der Ausgleichskasse mit Hilfe von Rechnungen, Verträgen und anderen bei der Anmeldung verlangten Beilagen belegen können, dass man seine Tätigkeit bereits aufgenommen hat. Es ist ratsam, sich seinen Status als Selbstständigerwerbender bereits in den ersten Monaten der Tätigkeit anerkennen zu lassen, damit man möglichst rasch vom Schutz profitiert.
6. Wie macht man sich als Grenzgänger selbstständig?
Grenzgänger, die in der Schweiz selbstständig sein wollen, müssen ein Gesuch für eine Grenzgängerbewilligung (G-Ausweis) beim Kantonalen Bevölkerungsamt einreichen. Diese Bewilligung erlaubt es, in der Schweiz zu arbeiten und zu wohnen, sofern man mindestens einmal pro Woche an seinen ursprünglichen Wohnsitz zurückkehrt. Es ist erforderlich, eine Geschäftsadresse und je nach Tätigkeit Büroräume in der Schweiz zu haben (ein Grafiker kann beispielsweise von zu Hause aus arbeiten).
Kantonale Migrations- und Arbeitsmarktbehörden
7. Wie macht man sich als Ausländer selbstständig?
Alle Angehörigen von Mitgliedstaaten der EU/EFTA mit Ausnahme von Kroatien können in der Schweiz eine gewinnorientierte Tätigkeit aufnehmen. Dafür muss beim Kantonalen Migrationsamt ein Gesuch gestellt werden. Wird dieses akzeptiert, so wird eine Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis) ausgestellt, die fünf Jahre gilt und erneuert werden kann. Von den Angehörigen anderer Staaten haben nur Inhaber eines C-Ausweises (Niederlassungsbewilligung für Angehörige von Drittstaaten) oder die Ehepartner von Inhabern eines C-Ausweises oder von Schweizer Staatsangehörigen das Recht, eine selbstständige Erwerbstätigkeit auszuüben. Die übrigen müssen beim Kanton ein Gesuch einreichen.
Kantonale Migrations- und Arbeitsmarktbehörden
8. Ist es verpflichtend, ein Unternehmen in das

Grobe Voransicht des Dokuments: 'Ratgeber Selbständigkeit in der Schweiz':  Teil 2, Teil 3

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