Anzeige: Was dürfen Unternehmen bei der Auszahlung von Freelancer-Honoraren beachten?
Von Edgar Weber, Gründer und Inhaber von Fair-Play
Grundsätzlich unterliegt jedes Einkommen, so klein es auch sein mag,der AHV-Pflicht. Ausnahme: Verdient eine Person bei einem Arbeitgeber höchstens CHF 2300,00 im Jahr, müssen die AHV-Beiträge nur abgerechnet werden, wenn dies von den Arbeitnehmenden verlangt wird.
Damit ein schweizerisches Unternehmen rechtssicher ein Honorar an einen Freelancer ausbezahlen darf, muss dieser eine AG, GmbH oder Einzelunternehmung haben. Falls dies nicht der Fall ist, müssen die Sozialleistungen wie AHV, UVG, KTG etc. abgerechnet werden. Um aber trotzdem mit Freelancern arbeiten zu können, welche keine Gesellschaft haben, gibt es die PayrollPlus-Dienstleistung von Fair-Play.
So einfach funktioniert es: Fair-Play rechnet für Freelancer mit Firmen ab und zahlt die Einnahmen als Lohnzahlung an den Freelancer aus. Das Dienstleistungspaket beinhaltet Kranken- und Unfallversicherung, sowie sämtliche gesetzliche Sozialabgaben (AHV, BVG). Für eine minimale Bearbeitungsgebühr von CHF 4.- pro Arbeitsstunde erhalten Sie einen rundum Sorglosservice und können sich bequem zurücklehnen. Somit profitieren Freelancer und Unternehmen von einer absoluten Rechtssicherheit und müssen nie mehr nachträglich AHV bezahlen.
Weitere Links finden Sie unter www.fair-play.ch/download zu folgenden Themen:
- Scheinselbständigkeit und drohende Nachzahlung
- Wann gelten Freelancer als Selbständigerwerbende
- Das Märchen vom Freelancer
- Trotz der Bestätigung Selbständigerwerbender musste die Einsatzfirma nachträglich AHV
bezahlen.
Bei Fragen zu unserer Dienstleistung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und freuen uns auf eine Zusammenarbeit.
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Dieser Artikel wurde in den Freelancer-Schweiz-News 07/2015 veröffentlicht.