Freelancer-Schweiz-News 03/2017
Grüezi liebe Leserinnen und Leser,
die Vermarktung der Dienstleistungen der auf Freelancer-Schweiz eingetragenen Freelancer liegt uns sehr am Herzen und stellt den Kern unseres täglichen Handelns. Um die Effizienz unserer Arbeit zu steigern, benötigen wir Ihre Hilfe (siehe Umfrage unten).
Das Landesarbeitsgericht Köln hat kürzlich entschieden, dass einem Mitarbeiter nicht fristlos gekündigt werden kann, weil dieser sein Xing-Profil mit "Freiberufler" versehen hatte, obwohl sein Arbeitgeber davon ausging, dass dies eine genehmigungspflichtige Konkurrenztätigkeit sei. Wir nehmen das auch zum Anlass, Sie in diesen News näher über die Zulässigkeit freiberuflicher Nebentätigkeiten zu informieren.
In einem weiteren Artikel erklären wir Ihnen, wann und warum es manchmal angebracht ist, Ihr Profil bei Freelancer-Schweiz zu pausieren.
In unserem Freelancerwitz am Schluss geht es diesmal um den Interimsmanager, der auf die Ratschläge seines Vorgängers gehört hat.
Ich wünsche Ihnen auch diesmal viel Spass beim Lesen und natürlich wie immer gute Geschäfte!
Ihr Amor Dhaouadi
Falls Sie Anregungen haben oder unseren Newsletter abonnieren möchten, können Sie uns hier gerne eine Nachricht hinterlassen:
Dieser Artikel wurde in den Freelancer-Schweiz-News 03/2017 veröffentlicht.