Beitrag eines Partners: Arbeitslosenversicherung für Freelancer?
Die Risiken, keine Aufträge zu erhalten, sind von Unternehmern für gewöhnlich selbst zu tragen. Eine Arbeitslosenversicherung (ALV) für selbständig erwerbende Freelancer gibt es daher nicht.
Die ALV leistet bei Erwerbsausfall einen angemessenen Ersatz des versicherten Verdienstes. Alle Arbeitnehmenden sind bei der ALV obligatorisch versichert. Freelancer können sich selbst jedoch auch freiwillig nicht gegen Arbeitslosigkeit versichern, da die ALV nicht die Abdeckung von Unternehmensrisiken bezweckt.
Vorteile für Freelancer mit Arbeitsvertrag
Freelancer, die sich anstellen lassen, sind trotzdem ALV versichert, da durch den Arbeitsvertrag ein Arbeitnehmerverhältnis entsteht. Somit können Freelancer weiterhin projektbezogene Aufträge annehmen, ohne Risiken eingehen zu müssen.
Bei Arbeitsverträgen ist die ALV genauso wie die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung), BVG (berufliche Vorsorge), UVG (obligatorische Unfallversicherung) und KTG (Krankentaggeld) obligatorisch. Unfall- und Krankentaggelder werden mindestens ab dem 3. Tag gedeckt. Die UVG und KTG-Versicherung können Freelancer auch eigenständig abschliessen, jedoch variiert die Deckung des Erwerbsausfalls - je nach abgeschlossener Police - nach 3 oder sogar bis 180 Tagen.
Beitrag verfasst durch adato.swiss - Payrolling für Freelancer
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Dieser Artikel wurde in den Freelancer-Schweiz-News 02/2018 veröffentlicht.