Firmen bereiten sich auf harten Brexit vor
Die Unsicherheit über den Ausgang der Brexit-Verhandlungen zwingt Unternehmen inzwischen dazu, bei allen Planungen vom schlimmsten Szenario auszugehen.
In einer Konferenz der BCCG (British Chamber of Commerce in Germany) zum Brexit diskutierten 70 Rechtsexperten aus Unternehmen und Kanzleien über die rechtlichen Implikationen des Brexit für deutsche Unternehmen. Anwesend waren u.a. Vertreter der Automobilindustrie, von Banken und Versicherungen, industriellen Dienstleistern und aus der pharmazeutischen Industrie.
Nach einem Jahr der Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich sind wesentliche Probleme des Brexit nach wie vor nicht gelöst. Offen ist, welche Kompromisse von den Parteien noch gefunden werden, um Handel, Industrie und Finanzdienstleister im Interesse von Arbeitsplätzen und Kosten so wenig wie möglich zu beeinträchtigen.
In den letzten zwölf Monaten ist die Unsicherheit über den Ausgang der Verhandlungen sogar gewachsen. Die Problematik liegt wie immer im Detail – Die Probleme treten jetzt in der zweiten Phase der Verhandlungen auf, bei denen es um konkrete Umsetzungen der Brexit-Entscheidung geht. Dies gestaltet sich auch angesichts der politisch schwachen Koalitionsregierung in London als schwierig. Beiden Seiten ist jetzt daran gelegen, zunächst einmal Zeit zu gewinnen. Deshalb wird es voraussichtlich eine Übergangsperiode bis zum 31. Dezember 2020 geben, in der Grossbritannien noch weiter Mitglied des Binnenmarktes bleibt und in der das gesamte EU-Recht auch weiter für Grossbritannien Geltung behält.
Wegen der gestiegenen Unsicherheit des Ausgangs der Verhandlungen richten sich Unternehmen schon heute im Rahmen ihrer Planung zunehmend darauf ein, dass spätestens nach 2020 jedenfalls eine Situation eintritt, bei der sich die Regeln für den Handels- und Rechtsverkehr mit Grossbritannien grundsätzlich ändern.
Weil die dafür zu treffenden Vorsorgemassnahmen viel Zeit in Anspruch nehmen, bleibt den Unternehmen nichts anderes übrig, als im Zweifel vom Worst-Case, also einem harten Brexit auszugehen. Vorbeugende Massnahmen sind geboten, um rechtliche Risiken zu minimieren. So müssen Verträge durch besondere Klauseln ergänzt, Lieferketten geändert, sowie die Niederlassungs- und Produktionsstätten-Strategie hinterfragt werden um Marktzugang zu gewährleisten.
Wie realistisch ist diese Risikovorsorge in Anbetracht der politisch schwachen Koalitionsregierung in London aber? Es wurde über die Möglichkeit einer Änderung der Mehrheitsmeinung in Grossbritannien diskutiert, aber letztlich ist dies Spekulation und der harte Brexit ist derzeit die einzige planbare Variante künftiger Beziehungen zwischen EU und UK.
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Dieser Artikel wurde in den Freelancer-Schweiz-News 04/2018 veröffentlicht.