Nebenberuflich selbstständig? So meldest du deine Tätigkeit korrekt bei der AHV an
Viele glauben, kleine Nebeneinnahmen müsse man gar nicht melden.
Doch Vorsicht: Wer die Anmeldung bei der AHV zu lange hinauszögert, riskiert Nachzahlungen und Ärger mit der Ausgleichskasse.
Dabei ist der Prozess überschaubar – wenn man die Schritte kennt.
Hier erfährst du, wie du deine nebenberufliche Tätigkeit korrekt bei der AHV anmeldest und so auf der sicheren Seite bleibst.
1. AHV-Pflicht prüfen: Ab wann musst du deine Nebentätigkeit anmelden?
Die Anmeldung wird verpflichtend, sobald dein Jahresgewinn über 2’300–2’500 CHF liegt.
Verdient eine Fotografin beispielsweise 3’000 CHF pro Jahr mit Aufträgen, muss sie sich anmelden.
Liegt dein Gewinn darunter, ist die Anmeldung freiwillig – aber empfehlenswert, weil sie deine Beiträge für die spätere Rente sichert.
2. Zuständige Ausgleichskasse wählen
Die Anmeldung erfolgt entweder bei der kantonalen Ausgleichskasse am Wohn- oder Geschäftssitz.
Oder bei einer Verbandsausgleichskasse, wenn du Mitglied in einem Berufsverband bist.
Wichtig ist, dass du die passende Kasse frühzeitig kontaktierst.
3. AHV-Anmeldeformular: So füllst du es richtig aus
Das Formular findest du direkt auf der Website deiner Ausgleichskasse.
Lade es herunter, fülle es aus und reiche es so schnell wie möglich ein – am besten im ersten Quartal nach Start deiner Nebentätigkeit.
So vermeidest du Verzögerungen bei der Beitragsabrechnung.
4. Unterlagen einreichen: Das solltest du beilegen
Die Ausgleichskasse möchte sehen, dass du tatsächlich selbstständig arbeitest. Typische Nachweise sind:
- Rechnungen an Kunden
- Kopien von Verträgen
- Ausgaben- oder Investitionsbelege
- Werbematerial wie Website, Preislisten oder Visitenkarten
- Wichtig: Meist wird erwartet, dass du bereits Aufträge ausgeführt hast.
5. Statusprüfung abwarten
Die Ausgleichskasse prüft deine Unterlagen und entscheidet, ob du die Voraussetzungen für Selbstständigkeit erfüllst.
Den Bescheid erhältst du schriftlich.
Damit hast du Klarheit, ob deine Nebentätigkeit offiziell anerkannt ist.
6. Beitragsrechnung erhalten und rechtzeitig zahlen
Nach der Anerkennung erhältst du eine Beitragsrechnung. Grundlage ist dein gemeldeter Gewinn:
- Unter 10’100 CHF: Mindestbeitrag.
- Über 10’100 CHF: proportionaler Beitragssatz.
7. Spezialfall: Gewinn unter 2’300–2’500 CHF
Bleibt dein Gewinn darunter, ist die Anmeldung freiwillig.
Sie lohnt sich trotzdem – vor allem für deine Rentenansprüche.
Wer bereits einen AHV-pflichtigen Lohn aus seiner Festanstellung hat, kann in bestimmten Fällen reduzierte Beiträge zahlen.
Kurz & knapp: Checkliste AHV-Anmeldung
- Gewinn prüfen: über 2’300 CHF → Pflicht
- Zuständige Ausgleichskasse wählen
- Formular herunterladen und einreichen
- Nachweise beilegen
- Entscheid abwarten → Beitragsrechnung fristgerecht zahlen
Fazit: Viele Nebenerwerbstätige unterschätzen die Bedeutung der AHV-Anmeldung.
Wer aber frühzeitig handelt, schafft Rechtssicherheit, vermeidet Nachzahlungen und sorgt dafür, dass seine Einkünfte in die spätere Rente einfliessen.
So bleibt dein Nebenjob ein Gewinn – nicht nur finanziell, sondern auch fürs gute Gefühl, alles korrekt geregelt zu haben.
Über den Autor
Name: Amor Dhaouadi
Kurzbeschreibung:
Amor ist dein Partner und Helfer, wenn du mehr Erfolg im Beruf und im Geschäft haben willst.
Gibt Orientierung bei komplexen Entscheidungen in Vertrieb, Marketing und Strategie.
Unterstützt Solopreneure und Unternehmer dabei, Klarheit zu gewinnen, Potenziale zu erkennen und wirkungsvolle Schritte umzusetzen.
Der Fokus: praxisnahe Impulse, die Wachstum fördern – persönlich, unternehmerisch und strategisch.
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