Kein Vertrag, kein Geld: Was Freelancer in der Schweiz vor dem Projektstart regeln müssen
Ein Projekt startet. Alles läuft gut.
Der Kunde ist freundlich. Die Arbeit macht Spass. Ein schriftlicher Vertrag? Brauchen wir doch nicht, wir kennen uns doch.
Drei Wochen später wächst das Projekt von 20 auf 60 Stunden. Niemand hat das schriftlich freigegeben. Dann bleibt die Rechnung offen.
In der Schweiz bleiben rund 2 von 100 Rechnungen einfach unbezahlt. Ohne schriftlichen Vertrag wird es für Freelancer in solchen Momenten schnell teuer.
Ein Vertrag ist keine Bürokratie.
Er ist dein einziger Schutzschild, wenn 5´000 oder 20´000 CHF Honorar auf dem Spiel stehen.
Das Schweizer Recht erkennt mündliche wie schriftliche Freelancer-Verträge an.
Das klingt beruhigend.
Ist es aber nicht.
Denn ohne schriftliche Vereinbarung gilt primär das Obligationenrecht. E-Mails und Chat-Nachrichten zählen zwar als Nachweis, sind im Streitfall aber schwieriger zu beweisen als ein klares Dokument mit Unterschrift beider Parteien.
Freelancer-Verträge werden in der Schweiz meist als Werkvertrag nach Art. 363 ff. OR oder als Auftrag nach Art. 394 ff. OR qualifiziert. Welcher Typ gilt, hängt davon ab, ob du ein konkretes Ergebnis oder eine sorgfältige Tätigkeit schuldest.
Der Unterschied ist nicht akademisch.
Er entscheidet darüber, was passiert, wenn ein Projekt vorzeitig endet.
Ein guter Vertrag ist kein Roman.
Er beantwortet sieben Fragen klar und schriftlich.
Was wird geliefert? In welcher Form? Bis wann? Je konkreter du das definierst, desto weniger Spielraum gibt es für Interpretationen. Ob Werkvertrag oder Auftrag hängt direkt an dieser Definition.
Schweizer Unternehmen geben im Schnitt 31 Tage Zahlungsfrist. Das ist ein guter Anker für Meilensteine und Rechnungsfälligkeit. Wer zahlt wann, für was?
Beides ist möglich. Wichtig ist, dass der Betrag schriftlich festgehalten ist. Einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es auf Bundesebene nicht, ausser in einzelnen Kantonen wie Neuenburg oder Jura.
Üblich sind 30 Tage Zahlungsziel. Bei Verzug kannst du bis zu 5 Prozent Verzugszinsen verlangen. Empfehlenswert ist eine Staffelung wie 50/30/20: 50 Prozent bei Projektstart, 30 Prozent bei einem Zwischen-Meilenstein, 20 Prozent bei Ablieferung. So reduzierst du das Risiko, am Ende auf der ganzen Rechnung sitzenzubleiben.
Wem gehören Texte, Designs oder Software nach Projektabschluss? Ohne klare Regelung bleibt das offen. Definiere zeitlich, räumlich und inhaltlich, was der Kunde darf und was nicht.
Was du im Projekt siehst, bleibt unter Verschluss. Eine schriftliche Geheimhaltungsklausel ist Standard und schützt beide Seiten.
Bei Aufträgen ist eine Kündigung grundsätzlich jederzeit möglich. Bei Werkverträgen kann der Auftraggeber zurücktreten, schuldet dann aber Ersatz für bereits geleistete Arbeit. Das gehört schriftlich geregelt, bevor es zum Streitfall wird.
Scope Creep.
Du vereinbarst 20 Stunden à 120 CHF. Das sind 2´400 CHF. Das Projekt wächst. Plötzlich sind es 60 Stunden und 7´200 CHF. Aber niemand hat die zusätzlichen 4´800 CHF schriftlich freigegeben.
Das ist kein seltener Einzelfall. Es ist der häufigste Grund, warum Freelancer am Ende weniger verdienen als geplant.
Die Lösung ist eine einfache Change-Request-Klausel im Vertrag: Jede Mehrarbeit wird schriftlich freigegeben. Ab der 21. Stunde gilt der vereinbarte Stundensatz automatisch als genehmigt, sobald der Kunde schriftlich zustimmt.
Eine Zeile im Vertrag.
Die dir im Zweifel Tausende Franken sichert.
Scope Creep ist nur einer von mehreren Fehlern, die Freelancer-Projekte zum Problem machen. Die häufigsten fünf und wie du sie vermeidest, findest du in diesem Artikel.
Zwei Vertragstypen dominieren das Schweizer Freelancer-Recht.
Du schuldest ein konkretes Ergebnis. Eine fertige Website. Eine Marketing-Kampagne. Eine Software. Der Kunde zahlt, wenn das Werk abgeliefert und abgenommen ist. Bei einem Website-Fixpreis über 15´000 CHF bist du fast immer im Werkvertrag.
Du schuldest eine sorgfältige Tätigkeit, kein fixes Ergebnis. Laufende Beratung, Social-Media-Betreuung, monatlicher Support. Bei laufender Marketing-Begleitung mit 20 Stunden pro Monat bist du eher im Auftrag.
Der praktische Unterschied: Beim Werkvertrag wird bei Ablieferung gezahlt. Beim Auftrag meist laufend oder nach Aufwand.
Welcher Typ passt, hängt von deinem Projekt ab. Wichtig ist, dass du ihn bewusst wählst und im Vertrag klar benennst.
Ein Thema, das viele Freelancer unterschätzen.
Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn du formal als Freelancer arbeitest, aber faktisch wie ein Angestellter eingegliedert bist. Feste Arbeitszeiten, ein einziger Auftraggeber, Nutzung ausschliesslich seiner Infrastruktur, Weisungsgebundenheit.
Die AHV prüft solche Konstellationen. Und wenn sie Scheinselbständigkeit feststellt, drohen Sozialversicherungsnachzahlungen für bis zu fünf Jahre rückwirkend.
Wie du dich schützt:
Ein klarer Vertrag, der deine Unabhängigkeit dokumentiert, ist dein bestes Argument gegenüber der AHV.
Checkliste: Das gehört in jeden Freelancer-Vertrag Schweiz
Du brauchst das Rad nicht neu erfinden.
Auf Freelancer-Schweiz steht dir ein Mustervertrag zur Verfügung, der auf das Schweizer Obligationenrecht zugeschnitten ist und die wichtigsten Klauseln abdeckt: Honorar, Nutzungsrechte, Vertraulichkeit, Zahlungsbedingungen und Kündigung.
Wichtig: Jede Vorlage ist ein Ausgangspunkt, kein Fertigprodukt. Passe sie auf dein konkretes Projekt an, bevor du unterschreibst.
Bei komplexeren Projekten ab rund 20´000 CHF lohnt sich eine kurze Prüfung durch eine auf Freelancer spezialisierte Rechtsberatung.
Hier findest du den Mustervertrag für Freelancer in der Schweiz.
Gesetzlich reicht ein mündlicher Vertrag. Praktisch ist er im Streitfall schwer nachzuweisen. Fachportale empfehlen klar eine schriftliche Vereinbarung, sobald es um nennenswertes Honorar geht.
Dann greifen die allgemeinen Regeln des Obligationenrechts. Was sich aus E-Mails, Offerten und Nachrichten nachweisen lässt, zählt. Aber der Aufwand im Streitfall ist erheblich.
Mit einer expliziten Klausel, die klar definiert, wem Texte, Designs oder Software nach Abschluss gehören und in welchem Rahmen der Kunde sie nutzen darf.
Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn du faktisch wie ein Angestellter arbeitest, aber formal als Freelancer giltst. Die AHV kann in solchen Fällen Sozialversicherungsbeiträge bis zu fünf Jahre rückwirkend nachfordern. Mehrere Auftraggeber, eigene Infrastruktur und freie Zeiteinteilung sind die wichtigsten Schutzfaktoren.
Ja. Auf Freelancer-Schweiz findest du einen Mustervertrag, der auf Schweizer Recht zugeschnitten ist. Er deckt die wichtigsten Punkte ab und lässt sich auf dein Projekt anpassen.
Ein guter Vertrag kostet dich eine Stunde.
Ein fehlender Vertrag kann dich Tausende Franken kosten.
Wer professionell auftreten will, regelt beides: den Vertrag und die Sichtbarkeit. Freelancer, die von Schweizer KMU gefunden werden wollen, tragen sich mit vollständigem Profil und klarem Stundensatz auf Freelancer-Schweiz ein.
Der Kunde ist freundlich. Die Arbeit macht Spass. Ein schriftlicher Vertrag? Brauchen wir doch nicht, wir kennen uns doch.
Drei Wochen später wächst das Projekt von 20 auf 60 Stunden. Niemand hat das schriftlich freigegeben. Dann bleibt die Rechnung offen.
In der Schweiz bleiben rund 2 von 100 Rechnungen einfach unbezahlt. Ohne schriftlichen Vertrag wird es für Freelancer in solchen Momenten schnell teuer.
Ein Vertrag ist keine Bürokratie.
Er ist dein einziger Schutzschild, wenn 5´000 oder 20´000 CHF Honorar auf dem Spiel stehen.
Warum ein Vertrag für Freelancer in der Schweiz keine Option ist
Das Schweizer Recht erkennt mündliche wie schriftliche Freelancer-Verträge an.
Das klingt beruhigend.
Ist es aber nicht.
Denn ohne schriftliche Vereinbarung gilt primär das Obligationenrecht. E-Mails und Chat-Nachrichten zählen zwar als Nachweis, sind im Streitfall aber schwieriger zu beweisen als ein klares Dokument mit Unterschrift beider Parteien.
Freelancer-Verträge werden in der Schweiz meist als Werkvertrag nach Art. 363 ff. OR oder als Auftrag nach Art. 394 ff. OR qualifiziert. Welcher Typ gilt, hängt davon ab, ob du ein konkretes Ergebnis oder eine sorgfältige Tätigkeit schuldest.
Der Unterschied ist nicht akademisch.
Er entscheidet darüber, was passiert, wenn ein Projekt vorzeitig endet.
Was ein guter Freelancer-Vertrag in der Schweiz regeln muss
Ein guter Vertrag ist kein Roman.
Er beantwortet sieben Fragen klar und schriftlich.
1. Leistungsumfang und Deliverables
Was wird geliefert? In welcher Form? Bis wann? Je konkreter du das definierst, desto weniger Spielraum gibt es für Interpretationen. Ob Werkvertrag oder Auftrag hängt direkt an dieser Definition.
2. Zeitplan und Meilensteine
Schweizer Unternehmen geben im Schnitt 31 Tage Zahlungsfrist. Das ist ein guter Anker für Meilensteine und Rechnungsfälligkeit. Wer zahlt wann, für was?
3. Stundensatz oder Projektpreis
Beides ist möglich. Wichtig ist, dass der Betrag schriftlich festgehalten ist. Einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es auf Bundesebene nicht, ausser in einzelnen Kantonen wie Neuenburg oder Jura.
4. Zahlungsbedingungen und Fälligkeit
Üblich sind 30 Tage Zahlungsziel. Bei Verzug kannst du bis zu 5 Prozent Verzugszinsen verlangen. Empfehlenswert ist eine Staffelung wie 50/30/20: 50 Prozent bei Projektstart, 30 Prozent bei einem Zwischen-Meilenstein, 20 Prozent bei Ablieferung. So reduzierst du das Risiko, am Ende auf der ganzen Rechnung sitzenzubleiben.
5. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Wem gehören Texte, Designs oder Software nach Projektabschluss? Ohne klare Regelung bleibt das offen. Definiere zeitlich, räumlich und inhaltlich, was der Kunde darf und was nicht.
6. Vertraulichkeit
Was du im Projekt siehst, bleibt unter Verschluss. Eine schriftliche Geheimhaltungsklausel ist Standard und schützt beide Seiten.
7. Kündigung und vorzeitige Beendigung
Bei Aufträgen ist eine Kündigung grundsätzlich jederzeit möglich. Bei Werkverträgen kann der Auftraggeber zurücktreten, schuldet dann aber Ersatz für bereits geleistete Arbeit. Das gehört schriftlich geregelt, bevor es zum Streitfall wird.
Der häufigste Fehler beim Freelancer-Vertrag
Scope Creep.
Du vereinbarst 20 Stunden à 120 CHF. Das sind 2´400 CHF. Das Projekt wächst. Plötzlich sind es 60 Stunden und 7´200 CHF. Aber niemand hat die zusätzlichen 4´800 CHF schriftlich freigegeben.
Das ist kein seltener Einzelfall. Es ist der häufigste Grund, warum Freelancer am Ende weniger verdienen als geplant.
Die Lösung ist eine einfache Change-Request-Klausel im Vertrag: Jede Mehrarbeit wird schriftlich freigegeben. Ab der 21. Stunde gilt der vereinbarte Stundensatz automatisch als genehmigt, sobald der Kunde schriftlich zustimmt.
Eine Zeile im Vertrag.
Die dir im Zweifel Tausende Franken sichert.
Scope Creep ist nur einer von mehreren Fehlern, die Freelancer-Projekte zum Problem machen. Die häufigsten fünf und wie du sie vermeidest, findest du in diesem Artikel.
Werkvertrag oder Auftrag? Der Unterschied, der zählt
Zwei Vertragstypen dominieren das Schweizer Freelancer-Recht.
Werkvertrag nach Art. 363 ff. OR
Du schuldest ein konkretes Ergebnis. Eine fertige Website. Eine Marketing-Kampagne. Eine Software. Der Kunde zahlt, wenn das Werk abgeliefert und abgenommen ist. Bei einem Website-Fixpreis über 15´000 CHF bist du fast immer im Werkvertrag.
Auftrag nach Art. 394 ff. OR
Du schuldest eine sorgfältige Tätigkeit, kein fixes Ergebnis. Laufende Beratung, Social-Media-Betreuung, monatlicher Support. Bei laufender Marketing-Begleitung mit 20 Stunden pro Monat bist du eher im Auftrag.
Der praktische Unterschied: Beim Werkvertrag wird bei Ablieferung gezahlt. Beim Auftrag meist laufend oder nach Aufwand.
Welcher Typ passt, hängt von deinem Projekt ab. Wichtig ist, dass du ihn bewusst wählst und im Vertrag klar benennst.
Scheinselbständigkeit vermeiden
Ein Thema, das viele Freelancer unterschätzen.
Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn du formal als Freelancer arbeitest, aber faktisch wie ein Angestellter eingegliedert bist. Feste Arbeitszeiten, ein einziger Auftraggeber, Nutzung ausschliesslich seiner Infrastruktur, Weisungsgebundenheit.
Die AHV prüft solche Konstellationen. Und wenn sie Scheinselbständigkeit feststellt, drohen Sozialversicherungsnachzahlungen für bis zu fünf Jahre rückwirkend.
Wie du dich schützt:
- Arbeite für mehrere Auftraggeber gleichzeitig
- Nutze deine eigene Infrastruktur
- Teile deine Arbeitszeit selbst ein
- Halte deine Selbständigkeit im Vertrag explizit fest
Ein klarer Vertrag, der deine Unabhängigkeit dokumentiert, ist dein bestes Argument gegenüber der AHV.
Checkliste: Das gehört in jeden Freelancer-Vertrag Schweiz
- ✔ Vertragsart explizit benennen: Werkvertrag Art. 363 OR oder Auftrag Art. 394 OR
- ✔ Leistungsumfang mit konkreten Deliverables
- ✔ Zeitplan mit Meilensteinen und Abnahmeregelung
- ✔ Zahlungsplan 50/30/20 schriftlich vereinbaren
- ✔ Zahlungsziel 30 Tage und Verzugszinsen bis 5 Prozent
- ✔ Urheberrechte und Nutzungsrechte klar definiert
- ✔ Vertraulichkeitsklausel
- ✔ Change-Request-Klausel für Mehrarbeit
- ✔ Kündigungsregelung mit Vergütung bereits geleisteter Arbeit
- ✔ Scheinselbständigkeits-Schutz dokumentieren
Wo du einen Mustervertrag für Freelancer in der Schweiz findest
Du brauchst das Rad nicht neu erfinden.
Auf Freelancer-Schweiz steht dir ein Mustervertrag zur Verfügung, der auf das Schweizer Obligationenrecht zugeschnitten ist und die wichtigsten Klauseln abdeckt: Honorar, Nutzungsrechte, Vertraulichkeit, Zahlungsbedingungen und Kündigung.
Wichtig: Jede Vorlage ist ein Ausgangspunkt, kein Fertigprodukt. Passe sie auf dein konkretes Projekt an, bevor du unterschreibst.
Bei komplexeren Projekten ab rund 20´000 CHF lohnt sich eine kurze Prüfung durch eine auf Freelancer spezialisierte Rechtsberatung.
Hier findest du den Mustervertrag für Freelancer in der Schweiz.
Häufige Fragen zum Freelancer-Vertrag in der Schweiz
Braucht ein Freelancer in der Schweiz einen schriftlichen Vertrag?
Gesetzlich reicht ein mündlicher Vertrag. Praktisch ist er im Streitfall schwer nachzuweisen. Fachportale empfehlen klar eine schriftliche Vereinbarung, sobald es um nennenswertes Honorar geht.
Was gilt, wenn kein Vertrag vorhanden ist?
Dann greifen die allgemeinen Regeln des Obligationenrechts. Was sich aus E-Mails, Offerten und Nachrichten nachweisen lässt, zählt. Aber der Aufwand im Streitfall ist erheblich.
Wie regelt man Urheberrecht im Freelancer-Vertrag?
Mit einer expliziten Klausel, die klar definiert, wem Texte, Designs oder Software nach Abschluss gehören und in welchem Rahmen der Kunde sie nutzen darf.
Was ist Scheinselbständigkeit und wie vermeide ich sie?
Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn du faktisch wie ein Angestellter arbeitest, aber formal als Freelancer giltst. Die AHV kann in solchen Fällen Sozialversicherungsbeiträge bis zu fünf Jahre rückwirkend nachfordern. Mehrere Auftraggeber, eigene Infrastruktur und freie Zeiteinteilung sind die wichtigsten Schutzfaktoren.
Kann ich als Freelancer einen Standardvertrag verwenden?
Ja. Auf Freelancer-Schweiz findest du einen Mustervertrag, der auf Schweizer Recht zugeschnitten ist. Er deckt die wichtigsten Punkte ab und lässt sich auf dein Projekt anpassen.
Ein guter Vertrag kostet dich eine Stunde.
Ein fehlender Vertrag kann dich Tausende Franken kosten.
Wer professionell auftreten will, regelt beides: den Vertrag und die Sichtbarkeit. Freelancer, die von Schweizer KMU gefunden werden wollen, tragen sich mit vollständigem Profil und klarem Stundensatz auf Freelancer-Schweiz ein.
Über den Autor
Name: Amor Dhaouadi
Kurzbeschreibung:
Amor ist dein Partner und Helfer, wenn du mehr Erfolg im Beruf und im Geschäft haben willst.
Gibt Orientierung bei komplexen Entscheidungen in Vertrieb, Marketing und Strategie.
Unterstützt Solopreneure und Unternehmer dabei, Klarheit zu gewinnen, Potenziale zu erkennen und wirkungsvolle Schritte umzusetzen.
Der Fokus: praxisnahe Impulse, die Wachstum fördern: persönlich, unternehmerisch und strategisch
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Dieser Artikel wurde in den Freelancer-Schweiz-News 04/2026 - Erstausgabe veröffentlicht.



