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Kostenloses Dokument: Leitfaden zum Outsourcing von Dienstleistungen

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Dieses detaillierte Handbuch der IHK-Stuttgart unterstützt Unternehmen bei der konkreten Erfassung der Outsourcing-Thematik und zeigt sinnvolle Vorgehensweisen. Ausserdem wird Hilfestellung bei der praktischen Handhabung des Outsourcing-Prozesses gegeben. Der Outsourcing-Prozess wird hierzu in überschaubare Phasen aufgeteilt und deren zu berücksichtigenden Aspekte dargestellt (einschliesslich klarer Handlungsempfehlungen). Umfangreiche Checklisten erlauben die sorgfältige praktische Analyse Ihrer spezifischen Outsourcing-Situation. (PDF, 158 Seiten, 2510 kB)

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Grobe Voransicht des Dokuments: 'Leitfaden zum Outsourcing von Dienstleistungen' (Teil 48):

Dienstleister nur
schwer bzw. überhaupt nicht zu finden ist.
6.2.3 Ausschreibung
Mit einer Ausschreibung fordert ein Nachfrager
potenzielle Anbieter öffentlich auf, für bestimmte,
durch eine Beschreibung präzisierte
Leistungen schriftliche Angebote abzugeben,
um dann dem billigsten bzw. wirtschaftlichsten
Angebot den Zuschlag zu erteilen [vgl. Wimmer
(1993)]. Basis der Ausschreibung bildet
das Soll-Profil, in dem eine erste Beschreibung
der zu vergebenden Leistungen vorgenommen
wurde. Dieses Lastenheft wird gewöhnlich für
die Zwecke der Ausschreibung noch präzisiert
und durch weitere Informationen wie bspw.
Abgabefristen, rechtliche Aspekte etc. ergänzt.
Angewendet wird das Verfahren der Ausschreibung
v.a. von der öffentlichen Hand, öffentlichen
Betrieben etc., aber in zunehmendem
Maße auch von privatwirtschaftlich organisierten
Unternehmen. Ziele sind die Öffnung
des Marktes auch für bisher unbekannte Anbieter,
die Förderung des Wettbewerbs sowie eine
Objektivierung der Auftragsvergabe. Eine solche
Vergabe via Ausschreibung setzt zwingend
voraus, dass für die nachgefragte Leistung
konkurrierende Anbieter vorhanden sind. Ist
dies nicht der Fall, kann direkt mit Verhandlungen
begonnen werden. Existiert überhaupt kein
Anbieter, muss über andere Formen des Outsourcing,
wie bspw. eine Ausgründung, nachgedacht
werden. Eine weitere, v.a. bei öffentlichen
Aufträgen relevante Voraussetzung fordert,
dass die auszuschreibende Leistung
marktgängig und eindeutig beschrieben sein
muss, damit potenzielle Bieter ihren Angebotspreis
ermitteln können. Ist das nicht der Fall,
müssen andere Vergabeformen zum Einsatz
kommen - wie bspw. eine Auftragsvergabe zu
Kostenpreisen, bei der die bisherigen Selbstkosten
das Zuschlagskriterium bilden.
Ausschreibungen richten sich grundsätzlich an
eine unbegrenzte Zahl von Unternehmen.
Daneben gibt es auch beschränkte Ausschreibungen,
bei denen die Zahl der direkt zur Angebotsabgabe
aufgeforderten Unternehmen
beschränkt ist. Diese Art der Ausschreibung
kommt v.a. dann in Betracht, wenn die zu
erbringende Leistung besondere Fähigkeiten
verlangt oder ein besonders hoher Zeitdruck
gegeben ist. Allerdings bewirkt die weitgehend
ermessensbestimmte Vorauswahl der Bewerber
oft eine weit geringere "Versachlichung" des
Verfahrens. Im Gegensatz zu den beiden Varianten
der Ausschreibung steht die freihändige
Vergabe von Leistungen. Hier kann der Zuschlag
ohne förmliches Verfahren, frei nach
dem Willen des Entscheiders erfolgen. Diese
Art der Vergabe ist einfacher und weniger zeitraubend
als förmliche Ausschreibungen, jedoch
sind die eigentlichen Ziele der Ausschreibung
i.d.R. nur unvollständig erfüllt.
69
Leitfaden zum Outsourcing von unternehmensnahen Dienstleistungen
Bei Ausschreibungen öffentlicher Institutionen
sind besondere Vergabevorschriften und europäische
Richtlinien zu beachten. Um die nötige
Aktualität der sich permanent ändernden Informationen
sicherzustellen, muss an dieser
Stelle auf die Internetpräsenz des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Technologie verwiesen
werden, welches für die Grundsätze und
Regelungen des öffentlichen Auftragswesens
verantwortlich ist.
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Wirtschaf
t/Wirtschaftspolitik/oeffentliche-auftraege.html
Im Internet Supplement zum Amtsblatt der europäischen
Union (TED) sind zudem bequem
und schnell alle zur Vergabe ausgeschriebenen
Aufträge der gesamten EU uneingeschränkt
einsehbar.
http://ted.europa.eu/
Die Hauptvorzüge der öffentlichen Ausschreibung
liegen in der offenen Konkurrenz und der
Gleichbehandlung ähnlich leistungsfähiger Unternehmen.
Dies ist v.a. bei öffentlichen Aufträgen
von Bedeutung, und zwar in ökonomischer
und haushaltspolitischer Hinsicht. Zugleich
werden wettbewerbsbeschränkende Anbieterkoordinationen
(z.B. in Form von Kartellen)
erschwert, subjektive Präferenzen bei der Auftragsvergabe
weitgehend ausgeschlossen und
eine gute Marktübersicht geschaffen.
Eine Ausschreibung ist jedoch nur bei größeren
Beschaffungsaktionen zweckmäßig, bei Bagatellaufträgen
erweist sie sich als zu aufwendig.
Des

Grobe Voransicht des Dokuments: 'Leitfaden zum Outsourcing von Dienstleistungen':  Teil 1, Teil 2, Teil 3, Teil 4, Teil 5, Teil 6, Teil 7, Teil 8, Teil 9, Teil 10, Teil 11, Teil 12, Teil 13, Teil 14, Teil 15, Teil 16, Teil 17, Teil 18, Teil 19, Teil 20, Teil 21, Teil 22, Teil 23, Teil 24, Teil 25, Teil 26, Teil 27, Teil 28, Teil 29, Teil 30, Teil 31, Teil 32, Teil 33, Teil 34, Teil 35, Teil 36, Teil 37, Teil 38, Teil 39, Teil 40, Teil 41, Teil 42, Teil 43, Teil 44, Teil 45, Teil 46, Teil 47, Teil 48, Teil 49, Teil 50, Teil 51, Teil 52, Teil 53, Teil 54, Teil 55, Teil 56, Teil 57, Teil 58, Teil 59, Teil 60, Teil 61, Teil 62, Teil 63, Teil 64, Teil 65, Teil 66, Teil 67, Teil 68, Teil 69, Teil 70, Teil 71, Teil 72, Teil 73, Teil 74, Teil 75, Teil 76, Teil 77, Teil 78, Teil 79, Teil 80, Teil 81, Teil 82, Teil 83, Teil 84, Teil 85, Teil 86, Teil 87, Teil 88, Teil 89, Teil 90, Teil 91, Teil 92, Teil 93, Teil 94, Teil 95, Teil 96, Teil 97, Teil 98, Teil 99, Teil 100, Teil 101, Teil 102, Teil 103, Teil 104

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