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Kostenloses Dokument: Leitfaden zum Outsourcing von Dienstleistungen

Freelancer-Documents

Dieses detaillierte Handbuch der IHK-Stuttgart unterstützt Unternehmen bei der konkreten Erfassung der Outsourcing-Thematik und zeigt sinnvolle Vorgehensweisen. Ausserdem wird Hilfestellung bei der praktischen Handhabung des Outsourcing-Prozesses gegeben. Der Outsourcing-Prozess wird hierzu in überschaubare Phasen aufgeteilt und deren zu berücksichtigenden Aspekte dargestellt (einschliesslich klarer Handlungsempfehlungen). Umfangreiche Checklisten erlauben die sorgfältige praktische Analyse Ihrer spezifischen Outsourcing-Situation. (PDF, 158 Seiten, 2510 kB)

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Grobe Voransicht des Dokuments: 'Leitfaden zum Outsourcing von Dienstleistungen' (Teil 87):

entweder eine
Leistungsverbesserung gefordert oder ein
Wechsel des Dienstleisters angestrebt werden.
Auch die Informationsversorgungsaufgaben
des Controlling sind stark an der konkreten
Ausgestaltung der Outsourcing-Partnerschaft
orientiert. Mit der Auslagerung von Leistungen
sind bestimmte Informationen aus den ausgelagerten
Bereichen, wie z.B. genaue Kostendaten
für den betreffenden Bereich, nicht mehr
ohne weiteres verfügbar; sie werden allerdings
auch nicht mehr unmittelbar benötigt. Je mehr
Dienstleistungen, die Bestandteil des industriellen
Wertschöpfungsprozesses sind, freilich
von der Auslagerung betroffen sind, desto
größer wird die Notwendigkeit eines umfangreichen
Informationsaustauschs beider Partner
sein. Ein Outsourcing der F&E etwa erfordert
eine sehr enge Zusammenarbeit der betroffenen
Unternehmen mit entsprechenden Anforderungen
an das Informationsversorgungssystem.
Ähnliche Bedingungen ergeben sich bei
der Auslagerung des Kundenservice. Bei einer
sehr engen Kooperation legt der Zulieferer
sogar seine Kostenstrukturen offen. Mit diesen
Informationen können Maßnahmen wie z.B.
ein Target Costing gemeinsam in Angriff genommen
und zusätzliche Kostensenkungspotenziale
erschlossen werden. Als Kompensation
für die Preisgabe seiner Kostenstrukturen
erhält der Dienstleister die Sicherheit, dass,
über einen längeren Zeitraum hinweg, keine
Vergabe an einen Konkurrenten erfolgt, vorausgesetzt,
er kann sich den Leistungsstandards
seiner Wettbewerber stellen [vgl. Seidenschwarz,
Niemand (1994)].
Für den Dienstleister ist eine solche Einbindung
in das Informationsversorgungssystem
seines Kunden, des auslagernden Unternehmens,
im Hinblick auf seine eigenen Entwicklungspfade
von Interesse. Plant das outsourcende
Unternehmen bspw. den Bau neuer
Fabrikationsanlagen, kann dies massiven Einfluss
auf die längerfristigen Personal- und Kapazitätsplanungen
des Dienstleistungsunternehmens
nach sich ziehen. Frühzeitige Informationen
v.a. bzgl. strategischer Planungen
sind daher von hohem Nutzen.
Selbstverständlich sind die einzelnen Controlling-
Aufgaben nicht isoliert zu sehen. Es bestehen
vielfältige Rückkopplungen innerhalb
und zwischen den verschiedenen Bereichen.
Die nachfolgende Abbildung verdeutlicht die
wichtigsten Zusammenhänge:
Leitfaden zum Outsourcing von unternehmensnahen Dienstleistungen
ImImpplelemmeenntiteierurunngg
IsIst tA Annaalylyssee
Make or Buy
Entscheidung
Make or Buy
Entscheidung
KKoonntatakktatauufnfnaahhmmee
AAbbggleleicichh
VVeertrrtaragg
Prozessbegleitende
Controlling Aspekte
Prozessbegleitende
Controlling Aspekte
Nachgelagertes
Controlling
Nachgelagertes
Controlling
Koordination der
laufenden
Zusammenarbeit
Prämissen
Kontrolle
Prämissen
Kontrolle
Vorgelagertes
Controlling
Vorgelagertes
Controlling
Koordination der
laufenden
Zusammenarbeit
Abbildung 61: Zusammenhang zwischen den einzelnen Controlling-Aufgaben
10.2 Partizipation der Mitarbeiter am Outsourcing-
Prozess
Ein bedeutender Punkt bei der erfolgreichen
Durchführung des Outsourcing-Prozesses ist
die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Analog zum Controlling ist auch dieser
Aspekt nicht punktuell zu einem bestimmten
Prozess-Zeitpunkt, sondern kontinuierlich über
den gesamten Outsourcing-Prozess zu berücksichtigen.
Zunächst stellt sich die Frage, weshalb die
Partizipation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
beim Outsourcing-Prozess überhaupt anzustreben
ist. Die Antwort hierzu lässt sich in
eine rechtlich verpflichtende (auch Mitbestimmung
genannt) und eine freiwillige Komponente
aufspalten. Die rechtlichen Regelungen der
Mitbestimmung sind durch verschiedene Gesetze
festgelegt und für das Unternehmen
bindend. Die freiwilligen Partizipations-
Maßnahmen gehen über die vom Gesetzgeber
vorgeschriebenen Pflichten hinaus. Bezogen
auf den Outsourcing-Prozess sollen diese
Maßnahmen vorrangig:
• zu praxisgerechteren Outsourcing-
Lösungen verhelfen. Die von einer Auslagerung
betroffenen Mitarbeiter

Grobe Voransicht des Dokuments: 'Leitfaden zum Outsourcing von Dienstleistungen':  Teil 1, Teil 2, Teil 3, Teil 4, Teil 5, Teil 6, Teil 7, Teil 8, Teil 9, Teil 10, Teil 11, Teil 12, Teil 13, Teil 14, Teil 15, Teil 16, Teil 17, Teil 18, Teil 19, Teil 20, Teil 21, Teil 22, Teil 23, Teil 24, Teil 25, Teil 26, Teil 27, Teil 28, Teil 29, Teil 30, Teil 31, Teil 32, Teil 33, Teil 34, Teil 35, Teil 36, Teil 37, Teil 38, Teil 39, Teil 40, Teil 41, Teil 42, Teil 43, Teil 44, Teil 45, Teil 46, Teil 47, Teil 48, Teil 49, Teil 50, Teil 51, Teil 52, Teil 53, Teil 54, Teil 55, Teil 56, Teil 57, Teil 58, Teil 59, Teil 60, Teil 61, Teil 62, Teil 63, Teil 64, Teil 65, Teil 66, Teil 67, Teil 68, Teil 69, Teil 70, Teil 71, Teil 72, Teil 73, Teil 74, Teil 75, Teil 76, Teil 77, Teil 78, Teil 79, Teil 80, Teil 81, Teil 82, Teil 83, Teil 84, Teil 85, Teil 86, Teil 87, Teil 88, Teil 89, Teil 90, Teil 91, Teil 92, Teil 93, Teil 94, Teil 95, Teil 96, Teil 97, Teil 98, Teil 99, Teil 100, Teil 101, Teil 102, Teil 103, Teil 104

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