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Kostenloses Dokument: Leitfaden zum Outsourcing von Dienstleistungen

Freelancer-Documents

Dieses detaillierte Handbuch der IHK-Stuttgart unterstützt Unternehmen bei der konkreten Erfassung der Outsourcing-Thematik und zeigt sinnvolle Vorgehensweisen. Ausserdem wird Hilfestellung bei der praktischen Handhabung des Outsourcing-Prozesses gegeben. Der Outsourcing-Prozess wird hierzu in überschaubare Phasen aufgeteilt und deren zu berücksichtigenden Aspekte dargestellt (einschliesslich klarer Handlungsempfehlungen). Umfangreiche Checklisten erlauben die sorgfältige praktische Analyse Ihrer spezifischen Outsourcing-Situation. (PDF, 158 Seiten, 2510 kB)

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Grobe Voransicht des Dokuments: 'Leitfaden zum Outsourcing von Dienstleistungen' (Teil 63):

Vorgehensweise hingegen bietet sich bei vorhersehbar
schwierigen und umfangreichen
Vertragsverhandlungen an. Den Vertragsparteien
wird der Blick auf das Wesentliche nicht
durch zahlreiche Detailregelungen verstellt.
Welche der beiden Verhandlungsstrategien die
jeweils vorteilhaftere ist, kann der Verhandlungsführer
gewöhnlich nur im Einzelfall entscheiden.
Entschließt er sich jedoch zu einer
Beschränkung auf die Hauptpunkte, muss er
zu einem späteren Zeitpunkt die Vorlage eines
vollständigen Vertragsentwurfs anstreben.
Für die weitere Darstellung macht es keinen
Unterschied, welche Vorgehensweise der Verhandlungsführer
gewählt hat. Für beide Fälle
empfiehlt sich ein Höchstmaß an Sorgfalt,
denn einmal akzeptierte Punkte lassen sich im
weiteren Verhandlungsverlauf nur schwer korrigieren.
Dies kann bis zum starren Festhalten
am einmal gewählten Wortlaut gehen, weshalb
die Ausformulierung des Inhalts mit derselben
Gründlichkeit vorgenommen werden sollte.
Der Vertragsentwurf sollte vor seiner Übersendung
an den Verhandlungspartner einem Annehmbarkeitstest
unterzogen werden. Erfahrungsgemäß
sind bei Auftraggebern häufig ein
starkes Wunschdenken in der Anfangsphase
und eine ebenso große Nachgiebigkeit in der -
oftmals entscheidenden - Endphase der Verhandlungen
festzustellen. Beides ist einem
ausgewogenen Vertrag eher abträglich. Es ist
daher Aufgabe des Verhandlungsführers, darauf
zu achten, dass die Inhalte des Entwurfs
für die andere Vertragspartei akzeptabel sind.
Überzogene Forderungen müssen meist
90
Leitfaden zum Outsourcing von unternehmensnahen Dienstleistungen
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schnell zurückgenommen werden und führen
nur zu einem Verlust der Glaubwürdigkeit und
zur Verärgerung des Verhandlungspartners.
Dies bedeutet nicht, dass die eigenen Interessen
nicht wahrgenommen werden dürfen; die
eigene Position muss jedoch gerechtfertigt
sein und begründet werden können.
Neben der Prüfung auf Annehmbarkeit sollte
auch ein Praxistest durchgeführt werden.
Viele Vertragsregelungen sind zwar annehmbar
und juristisch korrekt, ihre Anwendung in
der Praxis scheitert jedoch. Wurde bspw. die
vollständige Fremdvergabe der Gebäudereinigung
vereinbart, lässt sich diese jedoch aus
Gründen der Geheimhaltung nicht an ein fremdes
Unternehmen vergeben, ist der Vertrag in
der Praxis undurchführbar. Es gehört jedoch
sehr viel Einfallsreichtum dazu, die einzelnen
Vertragsbestimmungen einem Praxistest zu
unterwerfen. Dennoch sollte man sich, wie
allein das obige Beispiel zeigt, dieser Mühe
unterziehen, mögliche Fallvarianten durchspielen
und sich so das Ineinandergreifen der einzelnen
Vertragsbestimmungen zu vergegenwärtigen.
Ein weiterer wichtiger Abschnitt während der
Entwurfsphase ist die Vorlage des Entwurfs
bei der Unternehmensleitung und die Bitte um
Freigabe. Damit soll überprüft werden, ob im
Vertragsentwurf die Intentionen des Auftraggebers
repräsentiert sind. Handelt es sich dabei
um einen komplizierten Vertrag, ist der
Verhandlungsführer angehalten, der Unternehmensführung
das Vertragskonzept in
schriftlicher oder mündlicher Form zu erläutern.
Denn auch hier gilt, dass Versäumnisse
später nur verhältnismäßig schwer zu korrigieren
sind. Die Vorlage des Vertragsentwurfs
geht vielfach mit dem Wunsch der Unternehmensführung
nach Änderung bestimmter Passagen
einher. Während Änderungswünsche in
sachlicher Hinsicht i.d.R. immer berücksichtigt
werden sollten, sind reine Formulierungsänderungen
in jedem Fall kritisch zu hinterfragen.
Oft handelt es sich um vage Aussagen, die
zwar freundlich klingen, aber die eigene Position
eher schwächen.
Nach der Freigabe durch den Auftraggeber
kann der Vertrag an den Verhandlungspartner
übersandt werden, um diesem Gelegenheit zur
Stellungnahme zu geben. Für den Fall, dass
die andere Seite den Vertrag ohne Änderung
akzeptiert, der Vertragsentwurf also als konkretes
Angebot verstanden wird, kann der
Vertrag unterschrieben und mit der Implementierung
der Outsourcing-Partnerschaft begonnen
werden. In aller Regel kommen Outsourcing-
Verträge jedoch nur nach zähen Verhandlungen
zustande. In diesen Fällen

Grobe Voransicht des Dokuments: 'Leitfaden zum Outsourcing von Dienstleistungen':  Teil 1, Teil 2, Teil 3, Teil 4, Teil 5, Teil 6, Teil 7, Teil 8, Teil 9, Teil 10, Teil 11, Teil 12, Teil 13, Teil 14, Teil 15, Teil 16, Teil 17, Teil 18, Teil 19, Teil 20, Teil 21, Teil 22, Teil 23, Teil 24, Teil 25, Teil 26, Teil 27, Teil 28, Teil 29, Teil 30, Teil 31, Teil 32, Teil 33, Teil 34, Teil 35, Teil 36, Teil 37, Teil 38, Teil 39, Teil 40, Teil 41, Teil 42, Teil 43, Teil 44, Teil 45, Teil 46, Teil 47, Teil 48, Teil 49, Teil 50, Teil 51, Teil 52, Teil 53, Teil 54, Teil 55, Teil 56, Teil 57, Teil 58, Teil 59, Teil 60, Teil 61, Teil 62, Teil 63, Teil 64, Teil 65, Teil 66, Teil 67, Teil 68, Teil 69, Teil 70, Teil 71, Teil 72, Teil 73, Teil 74, Teil 75, Teil 76, Teil 77, Teil 78, Teil 79, Teil 80, Teil 81, Teil 82, Teil 83, Teil 84, Teil 85, Teil 86, Teil 87, Teil 88, Teil 89, Teil 90, Teil 91, Teil 92, Teil 93, Teil 94, Teil 95, Teil 96, Teil 97, Teil 98, Teil 99, Teil 100, Teil 101, Teil 102, Teil 103, Teil 104

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