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Kostenloses Dokument: Leitfaden zum Outsourcing von Dienstleistungen

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Dieses detaillierte Handbuch der IHK-Stuttgart unterstützt Unternehmen bei der konkreten Erfassung der Outsourcing-Thematik und zeigt sinnvolle Vorgehensweisen. Ausserdem wird Hilfestellung bei der praktischen Handhabung des Outsourcing-Prozesses gegeben. Der Outsourcing-Prozess wird hierzu in überschaubare Phasen aufgeteilt und deren zu berücksichtigenden Aspekte dargestellt (einschliesslich klarer Handlungsempfehlungen). Umfangreiche Checklisten erlauben die sorgfältige praktische Analyse Ihrer spezifischen Outsourcing-Situation. (PDF, 158 Seiten, 2510 kB)

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Grobe Voransicht des Dokuments: 'Leitfaden zum Outsourcing von Dienstleistungen' (Teil 92):

unternehmensnahen Dienstleistungen sehr
ähnlich ist, ergeben sich bei einer Auslagerung
von öffentlichen Dienstleistungen deutlich größere
Unterschiede. Zwar ist der vorgestellte
Outsourcing-Prozess in seiner Gesamtheit
durchaus übertragbar, dennoch dürften sich
bei einzelnen Schritten signifikante Abweichungen
ergeben. Diese haben ihre Ursache
vor allem in den anderen Rahmenbedingungen
für öffentliche Dienstleistungen wie für die
öffentliche Verwaltung überhaupt. So wird mit
öffentlichen Dienstleistungen i.a. kein Gewinnziel
verfolgt. Stattdessen soll ein bestimmter
Versorgungsgrad sichergestellt werden.
Daneben unterliegen öffentliche Verwaltungen
in aller Regel einschränkenderen Reglementierungen
als private Unternehmen.
Solche Unterschiede werden immer wieder als
Hemmnisse für ein effizienteres Management
vorgeschoben. Sie sind bei näherer Betrachtung
jedoch kein Grund für die Vernachlässigung
von längst fälligen Rationalisierungs- und
Restrukturierungsbemühungen. Öffentliche
Dienstleistungen stehen heute wegen ihrer
gesamtwirtschaftlichen Bedeutung einerseits
und angesichts leerer staatlicher Kassen andererseits
in besonderer Weise auf dem Prüfstand.
Entscheidend für den starken Problemdruck
auf die öffentliche Hand sind:
131
Leitfaden zum Outsourcing von unternehmensnahen Dienstleistungen
• ökonomischer Strukturwandel und strukturelle
Arbeitslosigkeit,
• die sozio-demographische Entwicklung,
• die angespannte Haushaltssituation,
• die Regulierungsdichte sowie die wachsende
Komplexität der Verwaltungsvorgänge.
Jeder dieser Aspekte begründet allein schon
die Notwendigkeit von Reformen sowie die
Überprüfung von Strukturen, Verhaltensmustern
und Aufgaben in den öffentlichen Verwaltungen
[vgl. Weber (1997)]. Es ist unbestritten,
dass sich der gesamte öffentliche Sektor in viel
stärkerem Maße als bisher bewährten und
neuen betriebswirtschaftlichen Erkenntnissen
und modernen Managementinnovationen öffnen
muss. Dabei sind ein umsichtiges und
kritisches Vorgehen sowie nachvollziehbare
Einzelfallentscheidungen gefragt [vgl. Jann
(1997)].
Hilfestellung bei der Bewältigung dieser Aufgaben
könnte das im privatwirtschaftlichen
Bereich angewandte Konzept der Kernkompetenzen
bieten. Diese "Kernkompetenzen" des
Staates festzustellen, erweist sich aufgrund
der Vielschichtigkeit in der Zielsetzung der
jeweiligen Leistungen als komplizierte Aufgabe,
der die in diesem Leitfaden vorgestellte
Systematik nur teilweise gerecht wird.
Einen brauchbaren Ansatz zur Definition von
Kernaufgaben des Staates bietet das Konzept
der Hoheitlichkeit. Eine hoheitliche Tätigkeit
besteht in der Ausübung eines öffentlichen
Amtes - unabhängig davon, ob es sich um
Eingriffe, Maßnahmen der Daseinsvorsorge
oder Realakte handelt. Sie sind als Ausfluss
des staatlichen Gewaltmonopols ausschließlich
dem Staat vorbehalten. Maßgeblich für die
Ausübung eines öffentlichen Amtes ist die
Entscheidungsbefugnis im Namen der öffentlichen
Gewalt. Zwar verbietet das Grundgesetz
für diese Tätigkeit eine privatgewerbliche Ausübung
(Art. 33 Abs. 4 GG), doch besitzt der Staat hier
einen großen Ermessensspielraum. Deshalb
muss für jeden Privatisierungsfall separat
geprüft werden, ob und in welcher Form eine
Leistung in verfassungsrechtlich unbedenklicher
Weise an Dritte vergeben werden kann.
[vgl. Büllesbach (1995); Koch (1995)].
Im Rahmen einer Ist-Analyse könnte daher ein
erster Schritt zur Identifikation von (gesetzlich
zulässigen) Outsourcing-Kandidaten anhand
der Kriterien Wichtigkeit und Hoheitlichkeit
gemacht werden. Die folgende Abbildung zeigt
exemplarisch ein Portfolio, das staatliche Leistungen
mit Hilfe der Dimensionen Hoheitllichkeit
und Wichtigkeit kategorisiert.
Outsourcing
möglich
Kernaufgaben
des Staates ?
?
?
Wichtigkeit
Hoheitlichkeit
Abbildung 64: Ermittlung auslagerbarer staatlicher Leistungen
132
Leitfaden zum Outsourcing von unternehmensnahen Dienstleistungen
Abbildung 64 macht deutlich, dass zu einer
detaillierteren Beurteilung der Auslagerbarkeit
einzelner Leistungen eine genaue

Grobe Voransicht des Dokuments: 'Leitfaden zum Outsourcing von Dienstleistungen':  Teil 1, Teil 2, Teil 3, Teil 4, Teil 5, Teil 6, Teil 7, Teil 8, Teil 9, Teil 10, Teil 11, Teil 12, Teil 13, Teil 14, Teil 15, Teil 16, Teil 17, Teil 18, Teil 19, Teil 20, Teil 21, Teil 22, Teil 23, Teil 24, Teil 25, Teil 26, Teil 27, Teil 28, Teil 29, Teil 30, Teil 31, Teil 32, Teil 33, Teil 34, Teil 35, Teil 36, Teil 37, Teil 38, Teil 39, Teil 40, Teil 41, Teil 42, Teil 43, Teil 44, Teil 45, Teil 46, Teil 47, Teil 48, Teil 49, Teil 50, Teil 51, Teil 52, Teil 53, Teil 54, Teil 55, Teil 56, Teil 57, Teil 58, Teil 59, Teil 60, Teil 61, Teil 62, Teil 63, Teil 64, Teil 65, Teil 66, Teil 67, Teil 68, Teil 69, Teil 70, Teil 71, Teil 72, Teil 73, Teil 74, Teil 75, Teil 76, Teil 77, Teil 78, Teil 79, Teil 80, Teil 81, Teil 82, Teil 83, Teil 84, Teil 85, Teil 86, Teil 87, Teil 88, Teil 89, Teil 90, Teil 91, Teil 92, Teil 93, Teil 94, Teil 95, Teil 96, Teil 97, Teil 98, Teil 99, Teil 100, Teil 101, Teil 102, Teil 103, Teil 104

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