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Kostenloses Dokument: Leitfaden zum Outsourcing von Dienstleistungen

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Dieses detaillierte Handbuch der IHK-Stuttgart unterstützt Unternehmen bei der konkreten Erfassung der Outsourcing-Thematik und zeigt sinnvolle Vorgehensweisen. Ausserdem wird Hilfestellung bei der praktischen Handhabung des Outsourcing-Prozesses gegeben. Der Outsourcing-Prozess wird hierzu in überschaubare Phasen aufgeteilt und deren zu berücksichtigenden Aspekte dargestellt (einschliesslich klarer Handlungsempfehlungen). Umfangreiche Checklisten erlauben die sorgfältige praktische Analyse Ihrer spezifischen Outsourcing-Situation. (PDF, 158 Seiten, 2510 kB)

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Grobe Voransicht des Dokuments: 'Leitfaden zum Outsourcing von Dienstleistungen' (Teil 9):

/> Einbindung von Vermögen gegen Beteiligungstitel
(z.B. Aktien) definiert eine Verflechtung des
Kapitals, wodurch Tochterunternehmen, Gemeinschafts-
oder Beteiligungsunternehmen
(Joint Ventures) entstehen. Bei Tochter- wie
auch bei Gemeinschaftsunternehmen werden,
im Gegensatz zu Beteiligungsunternehmen,
keine externen Outsourcing-Anbieter beteiligt,
so dass hier das Kriterium der Marktbezogenheit
nicht erfüllt ist.
Bei einer Auslagerung handelt es sich immer
um ein Outsourcing. Das entscheidende Abgrenzungskriterium
zur Ausgliederung liegt in
der lediglich auf vertraglichen Vereinbarungen
basierenden Bezugsart der Leistungen, die eine
kapitalmäßige Bindung beider Parteien ausschließt.
Eine Auslagerung ist demzufolge die
Übertragung von zuvor im Unternehmen ausgeübten
(Dienst-)Leistungsfunktionen an ein
drittes, wirtschaftlich unabhängiges Unternehmen.
Es kann allerdings durchaus vorkommen,
dass der Auslagerung eine Ausgliederung eines
Unternehmensbereiches vorangeht. Grundsätzlich
ist ein Outsourcing für jede Funktion im
Unternehmen denkbar [vgl. Schott, Warwitz
(1995)].
Abbildung 3 veranschaulicht das Spektrum der
Alternativen, das dem Unternehmen bei der
Suche nach einer geeigneten institutionellen
Einbindung von Outsourcing-Partnern zur Verfügung
steht.
Konkretisiert auf unternehmensnahe Dienstleistungen
lässt sich die Problematik wie folgt darstellen.
Bei der Erstellung solcher Dienstleistungen
stehen einem Unternehmen verschiedene
institutionelle Ausgestaltungsformen zur
Wahl. Die Vielfalt dieser prinzipiell möglichen
Varianten lässt sich aus Abbildung 4 beispielhaft
entnehmen.
Leitfaden zum Outsourcing von unternehmensnahen Dienstleistungen
zunehmend
hierarchische
Koordination
zunehmend
marktliche
Koordination
Eigenerstellung
Center-
Konzeption
Kooperation
gemeinsame
Servicegesellschaft
langfristige
Zusammenarbeit
kurz-/
mittelfristige
Zusammenarbeit
Kapitalbeteiligung
spontane
Zusammenarbeit
Eigen- internes Outsourcing externes Outsourcing
fertigung
Abbildung 3: Systematik von Outsourcing-Varianten [in Anlehnung an: Picot, Maier (1992)]
Erstellung unternehmensnaher
Dienstleistungen
InInhhoouussee--LLöössuunngg AAuussggrrüünndduunngg KKooooppeerraatitoionn
Selektives
Outsourcing
Komplettes
Outsourcing
Business
Process
Outsourcing
Ausgangssituation
Alternativen
Beispiele
Eigene
Abteilung
Eigene
Leistungserstellung
Kauf eines
Wettbewerbers
Gründung
eines Dienstleistungsunternehmens
Joint-Venture Auslagerung
des Rechenzentrums
Auslagerung
der Bauplanung
Übernahme
Produktion
bis zu best.
Umsatzvolumen
Auslagerung
der kompletten
Entwicklung
Auslagerung
der kompletten
IT-Abteilung
Auslagerung
von Logistikprozessen
Auslagerung
von Prozessen
der Kundendienstleistung
EExxtteerrnneerr D Dieiennsstlteleisisteterr
Abbildung 4: Möglichkeiten für die Erstellung unternehmensnaher Dienstleistungen
7
Leitfaden zum Outsourcing von unternehmensnahen Dienstleistungen
Bei Outsourcing-Partnerschaften mit einem
externen Dienstleister wird zusätzlich unterschieden
zwischen komplettem Outsourcing,
selektivem Outsourcing und Business Process
Outsourcing:
• Selektives Outsourcing ist die Auslagerung
eines bestimmten Teils einer Leistung
an ein externes Unternehmen. In diesem
Fall ist das Partnerunternehmen nur für die
korrekte Leistungserbringung dieser Teilfunktion
verantwortlich.
• Komplettes Outsourcing (totales Outsourcing)
bedeutet die vollständige Auslagerung
eines Leistungsbereiches an ein Drittunternehmen.
Es umfasst sowohl die Übertragung
von Ressourcen und Aufträgen als
auch von Managementverantwortung auf
das Partnerunternehmen. Dieses erbringt für
das outsourcende Unternehmen, bezogen
auf den ausgelagerten Leistungsbereich,
sämtliche Leistungen.
• Business Process Outsourcing steht für
die Auslagerung eines ganzen Geschäftsprozesses

Grobe Voransicht des Dokuments: 'Leitfaden zum Outsourcing von Dienstleistungen':  Teil 1, Teil 2, Teil 3, Teil 4, Teil 5, Teil 6, Teil 7, Teil 8, Teil 9, Teil 10, Teil 11, Teil 12, Teil 13, Teil 14, Teil 15, Teil 16, Teil 17, Teil 18, Teil 19, Teil 20, Teil 21, Teil 22, Teil 23, Teil 24, Teil 25, Teil 26, Teil 27, Teil 28, Teil 29, Teil 30, Teil 31, Teil 32, Teil 33, Teil 34, Teil 35, Teil 36, Teil 37, Teil 38, Teil 39, Teil 40, Teil 41, Teil 42, Teil 43, Teil 44, Teil 45, Teil 46, Teil 47, Teil 48, Teil 49, Teil 50, Teil 51, Teil 52, Teil 53, Teil 54, Teil 55, Teil 56, Teil 57, Teil 58, Teil 59, Teil 60, Teil 61, Teil 62, Teil 63, Teil 64, Teil 65, Teil 66, Teil 67, Teil 68, Teil 69, Teil 70, Teil 71, Teil 72, Teil 73, Teil 74, Teil 75, Teil 76, Teil 77, Teil 78, Teil 79, Teil 80, Teil 81, Teil 82, Teil 83, Teil 84, Teil 85, Teil 86, Teil 87, Teil 88, Teil 89, Teil 90, Teil 91, Teil 92, Teil 93, Teil 94, Teil 95, Teil 96, Teil 97, Teil 98, Teil 99, Teil 100, Teil 101, Teil 102, Teil 103, Teil 104

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