► Freelancer-Suche
Freelancer-Schweiz
  • Freiberufler 12
  • Freiberufler 20
  • Freiberufler 13
  • Freiberufler 19
  • Freiberufler 16
  • Freiberufler 2
  • Freiberufler 23
  • Freiberufler 26
  • Freiberufler 15
  • Freiberufler 17
  • Freiberufler 22
  • Freiberufler 25
  • Freiberufler 21
  • Freiberufler 24
  • Freiberufler 18
  • Freiberufler 3
  • Freiberufler 6
  • Freiberufler 7

Kostenloses Dokument: Leitfaden zum Outsourcing von Dienstleistungen

Freelancer-Documents

Dieses detaillierte Handbuch der IHK-Stuttgart unterstützt Unternehmen bei der konkreten Erfassung der Outsourcing-Thematik und zeigt sinnvolle Vorgehensweisen. Ausserdem wird Hilfestellung bei der praktischen Handhabung des Outsourcing-Prozesses gegeben. Der Outsourcing-Prozess wird hierzu in überschaubare Phasen aufgeteilt und deren zu berücksichtigenden Aspekte dargestellt (einschliesslich klarer Handlungsempfehlungen). Umfangreiche Checklisten erlauben die sorgfältige praktische Analyse Ihrer spezifischen Outsourcing-Situation. (PDF, 158 Seiten, 2510 kB)

Kostenlose Zusendung per E-Mail:  captcha-1  ► Alle Dokumente anzeigen 

Grobe Voransicht des Dokuments: 'Leitfaden zum Outsourcing von Dienstleistungen' (Teil 70):

beitragen. So kann ein Logistik-
Dienstleister bspw. nur dann seinen Pflichten
nachkommen, wenn er vom auslagernden
Unternehmen rechtzeitig mit entsprechenden
Informationen und Gütern versorgt worden ist.
Diese komplexen Sachverhalte, für die das
BGB keine besonderen Regelungen vorsieht,
weisen dem Outsourcing-Vertrag gleichsam
die Funktion eines Projekthandbuchs zu, aus
dem beide Parteien ablesen können, wie in
bestimmten Situationen zu verfahren ist [vgl.
Sommerlad (1993)].
8.2.2 Wesentliche Inhalte des
Outsourcing-Vertrags
Im Folgenden werden exemplarisch die wesentlichen
Elemente von Rahmenvertrag und
Leistungsvereinbarungen behandelt. Durch die
große Bandbreite möglicher Outsourcing-
Anwendungen kann die Auseinandersetzung
jedoch nur in allgemeiner Form erfolgen und ist
aus diesem Grund eine Übersicht über wichtige
Elemente eines solchen Vertrages, die
lediglich als Anhaltspunkt dienen kann.
99
Leitfaden zum Outsourcing von unternehmensnahen Dienstleistungen
8.2.2.1 Regelungsbereiche des
Rahmenvertrags
In der Rahmenvereinbarung werden leistungsübergreifende
Sachverhalte geregelt, die für
die gesamte Laufzeit der Zusammenarbeit
Geltung besitzen und die sich nicht auf eine
spezifische Leistung beziehen. Dazu gehören
u.a. Haftungsfragen, Sorgfalts- und Geheimhaltungspflichten
sowie Mangelhaftungsbestimmungen.
Die wesentlichen Elemente und
Regelungsbereiche des Rahmenvertrags sind:
• Die Präambel. Sie stellt die Ausgangssituation
bei Vertragsschluss dar, erläutert die
jeweiligen Zielsetzungen und dient damit
der Klarheit über den abgeschlossenen
Outsourcing-Vertrag. Dies ist insbesondere
bei Outsourcing-Verträgen mit langen Laufzeiten
von Bedeutung, da die Parteien bei
Vertragsschluss noch nicht alle Einzelheiten
des Projekts kennen und vorwegnehmen
können. Die Präambel ist zwar nicht
unmittelbar rechtsverbindlich, kann aber für
eine eventuelle spätere Auslegung durch
ein Gericht von entscheidender Bedeutung
sein.
• Der eigentliche Rahmenvertrag. Er sollte
eine kurze Beschreibung der Kernpunkte
der Zusammenarbeit der Vertragspartner
(Vertragsgegenstand) enthalten, ohne die
in den Leistungsbereichen zu regelnden
Themenbereiche detailliert aufzugreifen.
• Begriffsbestimmungen sind zwar gesetzlich
zu entbehren, aber gerade wegen der
beschriebenen Rechtsunsicherheit bei Outsorcing-
Verträgen unbedingt empfehlenswert.
Hier können schon im Vorfeld Meinungs-
und Verständnisprobleme beseitigt
werden, die im weiteren Verlauf das Outsourcing-
Projekt nachhaltig gefährden
könnten. Bspw. kann an dieser Stelle der
Begriff der "Systemverfügbarkeit" definiert
werden, der beim IT-Outsourcing eine zentrale
Rolle spielt.
• Haftungsbestimmungen regeln die Haftungspflichten
des Dienstleisters in Bezug
auf den gesamten Outsourcing-Vertrag. Um
eine für beide Vertragspartner akzeptable
Haftungsvereinbarung zu erreichen, muss
eine spezielle Risikoabwägung getroffen
werden, die besonders sensible Bereiche
des Auftraggebers berücksichtigt. Dabei
kann es durchaus notwendig sein, in einer
Leistungsbeschreibung von der im Rahmenvertrag
getroffenen Vereinbarung abzuweichen.
• Mangelhaftung beinhaltet die Verpflichtung
des Dienstleisters, Mängel an einer übertragenen
Sache oder an einem erstellten
Werk kostenlos zu beseitigen, da er immer
zur fehlerfreien und vollständigen Leistung
verpflichtet ist. Bei einem Outsourcing-
Vertrag kommen zu diesen Mangelhaftungen
im klassischen Sinne, die aus dem
Kauf- oder Werkvertrag herrühren, i.d.R.
noch weitere hinzu. Da es sich bei einem
Outsourcing gewöhnlich um ein Dauerschuldverhältnis
handelt, ist der
Dienstleister über die gesamte Vertragsdauer
hinweg auch zur Aufrechterhaltung
eines gewissen, zu definierenden Service-
Levels verpflichtet.
Um im Falle von Leistungsstörungen
Rechtsklarheit zu erhalten, ist es unbedingt
empfehlenswert, die einzelnen Leistungen
bzw. die mit ihnen zu erreichenden Ergebnisse
im Vertrag exakt zu beschreiben.
100
Leitfaden zum Outsourcing von unternehmensnahen Dienstleistungen
• Sonstige Regelungen. Unter

Grobe Voransicht des Dokuments: 'Leitfaden zum Outsourcing von Dienstleistungen':  Teil 1, Teil 2, Teil 3, Teil 4, Teil 5, Teil 6, Teil 7, Teil 8, Teil 9, Teil 10, Teil 11, Teil 12, Teil 13, Teil 14, Teil 15, Teil 16, Teil 17, Teil 18, Teil 19, Teil 20, Teil 21, Teil 22, Teil 23, Teil 24, Teil 25, Teil 26, Teil 27, Teil 28, Teil 29, Teil 30, Teil 31, Teil 32, Teil 33, Teil 34, Teil 35, Teil 36, Teil 37, Teil 38, Teil 39, Teil 40, Teil 41, Teil 42, Teil 43, Teil 44, Teil 45, Teil 46, Teil 47, Teil 48, Teil 49, Teil 50, Teil 51, Teil 52, Teil 53, Teil 54, Teil 55, Teil 56, Teil 57, Teil 58, Teil 59, Teil 60, Teil 61, Teil 62, Teil 63, Teil 64, Teil 65, Teil 66, Teil 67, Teil 68, Teil 69, Teil 70, Teil 71, Teil 72, Teil 73, Teil 74, Teil 75, Teil 76, Teil 77, Teil 78, Teil 79, Teil 80, Teil 81, Teil 82, Teil 83, Teil 84, Teil 85, Teil 86, Teil 87, Teil 88, Teil 89, Teil 90, Teil 91, Teil 92, Teil 93, Teil 94, Teil 95, Teil 96, Teil 97, Teil 98, Teil 99, Teil 100, Teil 101, Teil 102, Teil 103, Teil 104

Für eine optimale Nutzererfahrung verwenden wir Cookies. Wenn Sie weiterlesen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.