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Kostenloses Dokument: Leitfaden zum Outsourcing von Dienstleistungen

Freelancer-Documents

Dieses detaillierte Handbuch der IHK-Stuttgart unterstützt Unternehmen bei der konkreten Erfassung der Outsourcing-Thematik und zeigt sinnvolle Vorgehensweisen. Ausserdem wird Hilfestellung bei der praktischen Handhabung des Outsourcing-Prozesses gegeben. Der Outsourcing-Prozess wird hierzu in überschaubare Phasen aufgeteilt und deren zu berücksichtigenden Aspekte dargestellt (einschliesslich klarer Handlungsempfehlungen). Umfangreiche Checklisten erlauben die sorgfältige praktische Analyse Ihrer spezifischen Outsourcing-Situation. (PDF, 158 Seiten, 2510 kB)

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Grobe Voransicht des Dokuments: 'Leitfaden zum Outsourcing von Dienstleistungen' (Teil 93):

Kenntnis der
verschiedenen institutionellen Möglichkeiten
notwendig ist. Informationen über das Spektrum
der existierenden Möglichkeiten liefert
Abbildung 65:
QQuuaassii PPrriivvaattiissiieerruunngg
Möglichkeiten zur
Privatisierung
öffentlicher
Dienstleistungen
Möglichkeiten zur
Privatisierung
öffentlicher
Dienstleistungen
AAuuffggaabbeennaauussgglliieeddeerruunngg
Aufgabenentlastung
Konzentration auf Kernaufgabe
Aufgabenentlastung
Konzentration auf Kernaufgabe
Aufgabenverselbständigung
Aufgabenverselbständigung
AAuuffggaabbeennttrraannssffeerr
VVeerrsseelblbssttäännddigiguunngg
FFoorrmmaalele PPrrivivaattisisieierruunngg
OOuuttssoouurrcciningg
PPrrivivaattisisieierruunngg
Privatisierung im Sinne
einer Arbeitsteilung
zwischen privatem und
öffentlichem Sektor
Privatisierung im Sinne
einer Arbeitsteilung
zwischen privatem und
öffentlichem Sektor
Abbildung 65: Spektrum der Privatisierungsmöglichkeiten öffentlicher Leistungen
[in Anlehnung an: Krönes (1997); Schwenker (1997)]
Abbildung 65 zeigt, dass bereits ein breites
Spektrum an institutionellen Kombinationsmöglichkeiten
bei der Erstellung öffentlicher Dienstleistungen
zur Verfügung steht. Wichtig für
eine adäquate Make-or-Buy-Entscheidung ist
die Unterscheidung in Aufgabenhaftung und
in Aufgabendurchführung. Mit der Aufgabenhaftung
setzt der Staat Rahmenbedingungen
für die Aufgabendurchführung.
Die Trennung zwischen Aufgabenhaftung und -
durchführung ermöglicht eine Differenzierung:
• Aufgaben, für die der Staat eine unmittelbare
Mangelhaftungs- und Durchführungsverantwortung
besitzt (v.a. hoheitliche Aufgaben),
• Aufgaben, die zwar staatlich sind, aber von
Dritten finanziert und/oder erbracht werden
(reine Mangelhaftungsverantwortung) und
• Aufgaben, die vollständig an Dritte transferiert
oder stark eingeschränkt werden können
[vgl. Krönes (1997); Schwenker
(1997)].
Für die übrigen Schritte im Outsourcing-
Prozess ist die Übertragungsfrage wohl einfacher
zu beantworten. Allerdings ist zu beachten,
dass bei öffentlichen Unternehmen und
Verwaltungen die jeweils geltenden Bestimmungen
für die Beschaffung externer Leistungen
zu einer starken Formalisierung von Outsourcing-
Prozessen führen können. Das birgt
u.U. die Gefahr, dass prinzipiell vorhandene
Potenziale für ein Outsourcing bestimmter
Leistungen möglicherweise erst gar nicht eruiert
und deshalb erst gar nicht erkannt und
schließlich nicht realisiert werden.
Auf diese Weise bleiben ggf. große Chancen
zur Verbesserung von Leistungen und der
wirtschaftlichen Entwicklung ungenutzt. Ebenso
wie im privatwirtschaftlichen Bereich müssen
Outsourcing-Entscheidungen auch im
öffentlichen Bereich letztendlich auf den Einzelfall
(unter besonderer Berücksichtigung der
haushaltswirtschaftlichen Grenzen) ausgerichtet
sein. Eine Zusammenstellung wesentlicher
prozessbezogener Aspekte beim Outsourcing
aus öffentlichen Unternehmen und Verwaltungen
zeigt die folgende Abbildung:
133
Leitfaden zum Outsourcing von unternehmensnahen Dienstleistungen
IImmpplleemmeennttiieerruunngg
IIsstt AAnnaallyyssee
Make or Buy
Entscheidung
Make or Buy
Entscheidung
KKoonnttaakkttaauuffnnaahhmmee
AAbbgglleeiicchh
VVeerrttrraagg
• i.d.R. kein kritisches und systematisches Durchforsten der
eigenen Leistungen nach potenziellen Oursourcing-Kandidaten.
• Kostendruck ist gewöhnlich das auslösende Moment
Outsourcing in öffentlichen Unternehmen und Verwaltungen
• Kerngeschäft ist oft nicht genau bekannt.
• Rechtliche Bedingungen für ein Outsourcing gewöhnlich unklar.
• Die Auslagerung hoheitlicher Aufgaben ist noch ein Tabu.
• Ex ante notwendige Bestimmung von Kosten, Art der Ausführung
etc. macht immer eine öffentliche Ausschreibung notwendig.
• Gewöhnlich Vorgabe fixer Vergleichsrechnungen/ -kriterien.
• Kaum Kommunikation/Verhandlung vor/nach Abgabe der
Angebote möglich.
• Oft nur Musterverträge vorgegeben, deren Veränderung der
Zustimmung höherer Stellen bedarf (kein Verhandlungs-/
Flexibilitätsspielraum).


Grobe Voransicht des Dokuments: 'Leitfaden zum Outsourcing von Dienstleistungen':  Teil 1, Teil 2, Teil 3, Teil 4, Teil 5, Teil 6, Teil 7, Teil 8, Teil 9, Teil 10, Teil 11, Teil 12, Teil 13, Teil 14, Teil 15, Teil 16, Teil 17, Teil 18, Teil 19, Teil 20, Teil 21, Teil 22, Teil 23, Teil 24, Teil 25, Teil 26, Teil 27, Teil 28, Teil 29, Teil 30, Teil 31, Teil 32, Teil 33, Teil 34, Teil 35, Teil 36, Teil 37, Teil 38, Teil 39, Teil 40, Teil 41, Teil 42, Teil 43, Teil 44, Teil 45, Teil 46, Teil 47, Teil 48, Teil 49, Teil 50, Teil 51, Teil 52, Teil 53, Teil 54, Teil 55, Teil 56, Teil 57, Teil 58, Teil 59, Teil 60, Teil 61, Teil 62, Teil 63, Teil 64, Teil 65, Teil 66, Teil 67, Teil 68, Teil 69, Teil 70, Teil 71, Teil 72, Teil 73, Teil 74, Teil 75, Teil 76, Teil 77, Teil 78, Teil 79, Teil 80, Teil 81, Teil 82, Teil 83, Teil 84, Teil 85, Teil 86, Teil 87, Teil 88, Teil 89, Teil 90, Teil 91, Teil 92, Teil 93, Teil 94, Teil 95, Teil 96, Teil 97, Teil 98, Teil 99, Teil 100, Teil 101, Teil 102, Teil 103, Teil 104

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