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Kostenloses Dokument: Leitfaden zum Outsourcing von Dienstleistungen

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Dieses detaillierte Handbuch der IHK-Stuttgart unterstützt Unternehmen bei der konkreten Erfassung der Outsourcing-Thematik und zeigt sinnvolle Vorgehensweisen. Ausserdem wird Hilfestellung bei der praktischen Handhabung des Outsourcing-Prozesses gegeben. Der Outsourcing-Prozess wird hierzu in überschaubare Phasen aufgeteilt und deren zu berücksichtigenden Aspekte dargestellt (einschliesslich klarer Handlungsempfehlungen). Umfangreiche Checklisten erlauben die sorgfältige praktische Analyse Ihrer spezifischen Outsourcing-Situation. (PDF, 158 Seiten, 2510 kB)

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Grobe Voransicht des Dokuments: 'Leitfaden zum Outsourcing von Dienstleistungen' (Teil 89):

Dienstleister
Prozess-Team
Betriebsrat
Wirtschaftsausschuss
Prozess-Verantwortlicher bzw.
Prozess-Team
Ggf. Vertreter aus den Fachabteilungen
Rechtsabteilung/Rechtsanwalt
Vertreter des outsourcenden
Unternehmens
Vertreter des Dienstleisters
Ggf. Betriebsrat
Betroffene Mitarbeiter
Bildung eines Prozess-Teams:
Vertreter aus den Fachabteilungen
Vertreter aus der Personalabteilung
Experte für Restrukturierungskonzepte
Ggf. externe Berater
Teamarbeit während der Dauer
eines Auslagerungsprozesses
Analysetätigkeiten: Erfassung der
Ist-Daten
Entwicklung und Bewertung der einzelnen
Outsourcing-Alternativen
Make-or-Buy-Entscheidung durch das
Management
Vertragliche Fixierung der
Abstimmungsgespräche
Klärung der juristischen Sachverhalte
Rechtliche Sachverhalte der Mitarbeiterübernahme
Umsetzung vereinbarter Maßnahmen
Leistungserbringung durch den
Dienstleister
Vergleich der Angebote
Outsourcing-Entscheidung
Aufstellen eines Pflichtenhefts
Vereinbarungen zur Mitarbeiterübernahme
Kontaktaufnahme mit verschiedenen
Anbietern
Beurteilung und Vorauswahl der
einzelnen Anbieter
Aufstellen eines Soll-Profils
IImmpplleemmeennttiieerruunngg
IIsstt AAnnaallyyssee
Make or Buy
Entscheidung
Make or Buy
Entscheidung
KKoonnttaakkttaauuffnnaahhmmee
AAbbgglleeiicchh
VVeerrttrraagg
Abbildung 62: Mitarbeiterbeteiligung während des Outsourcing-Prozesses
Die Aufgabe der Durchführung einer Ist-
Analyse potenzieller Outsourcing-Bereiche im
Unternehmen lässt sich am besten in einem
Team lösen. Die wichtigsten Kriterien der
Teambildung wurden bereits im Verlaufe dieses
Leitfadens dargestellt. Ergänzt werden
kann das Outsourcing-Prozess-Team durch
Spezialisten aus der Organisations- bzw. Personalentwicklung.
In vielen Fällen werden auch
externe Berater hinzugezogen, die den gesamten
Prozess begleiten. Diese Maßnahme ist
v.a. der Objektivität der Outsourcing-
Entscheidung förderlich, da externe Berater in
viel geringerem Ausmaß den Restriktionen und
Verpflichtungen interner Personen unterliegen.
Eher selten wird der Betriebsrat mit einbezoLeitfaden
zum Outsourcing von unternehmensnahen Dienstleistungen
gen, da während der Ist-Analyse nur potenzielle
Outsourcing-Kandidaten vorselektiert werden,
eine endgültige Entscheidung über die
Auslagerung von Leistungen hingegen erst
später gefällt wird.
Im nächsten Schritt, der Make-or-Buy-Phase,
werden die einzelnen Bereiche auf ihre konkreten
Outsourcing-Potenziale hin untersucht. Die
Ergebnisse dienen dem Management als
Grundlage für die Entscheidung, ob mit dem
Outsourcing-Prozess fortgefahren oder ob von
weiteren Schritten in diese Richtung abgesehen
werden sollte. Neben dem Prozess-Team
ist in dieser Prozessphase auch das Wissen
der direkt oder indirekt Betroffenen von beträchtlichem
Nutzen, z.B. beim Aufstellen einer
Argumentenbilanz, in der v.a. qualitative Faktoren
betrachtet werden.
Da in dieser Phase wichtige Vorentscheidungen
für den weiteren Verlauf des Outsourcing-
Vorhabens getroffen werden, ist es wünschenswert,
jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben,
bereits in dieser frühen Phase den
Betriebsrat sowie speziell die von der Auslagerung
direkt betroffenen Arbeitnehmer mit in die
Entscheidung einzubeziehen. Auf diesem Weg
kann u.U. auch eine Lösung erarbeitet werden,
die, etwa durch eine interne Prozessverbesserung,
einen Verbleib der Leistung in Unternehmen
zulässt.
In allen Unternehmen mit mehr als einhundert
ständig beschäftigten Arbeitnehmern ist ein
Wirtschaftsausschuss zu bilden. Dieser hat die
Aufgabe, wirtschaftliche Angelegenheiten mit
dem Unternehmer zu beraten und den Betriebsrat
zu unterrichten [vgl. Oechsler (1992)].
Zu den berichtspflichtigen, wirtschaftlichen
Angelegenheiten gehören u.a. organisatorische
Veränderungen wie bspw. das Outsourcing.
Der genaue Zeitpunkt der Unterrichtung
ist umstritten, sollte jedoch unbedingt vor der
endgültigen, verbindlichen Fremdvergabe von
Leistungen an ein anderes Unternehmen erfolgen.
Dadurch wird sichergestellt, dass

Grobe Voransicht des Dokuments: 'Leitfaden zum Outsourcing von Dienstleistungen':  Teil 1, Teil 2, Teil 3, Teil 4, Teil 5, Teil 6, Teil 7, Teil 8, Teil 9, Teil 10, Teil 11, Teil 12, Teil 13, Teil 14, Teil 15, Teil 16, Teil 17, Teil 18, Teil 19, Teil 20, Teil 21, Teil 22, Teil 23, Teil 24, Teil 25, Teil 26, Teil 27, Teil 28, Teil 29, Teil 30, Teil 31, Teil 32, Teil 33, Teil 34, Teil 35, Teil 36, Teil 37, Teil 38, Teil 39, Teil 40, Teil 41, Teil 42, Teil 43, Teil 44, Teil 45, Teil 46, Teil 47, Teil 48, Teil 49, Teil 50, Teil 51, Teil 52, Teil 53, Teil 54, Teil 55, Teil 56, Teil 57, Teil 58, Teil 59, Teil 60, Teil 61, Teil 62, Teil 63, Teil 64, Teil 65, Teil 66, Teil 67, Teil 68, Teil 69, Teil 70, Teil 71, Teil 72, Teil 73, Teil 74, Teil 75, Teil 76, Teil 77, Teil 78, Teil 79, Teil 80, Teil 81, Teil 82, Teil 83, Teil 84, Teil 85, Teil 86, Teil 87, Teil 88, Teil 89, Teil 90, Teil 91, Teil 92, Teil 93, Teil 94, Teil 95, Teil 96, Teil 97, Teil 98, Teil 99, Teil 100, Teil 101, Teil 102, Teil 103, Teil 104

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