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Kostenloses Dokument: Leitfaden zum Outsourcing von Dienstleistungen

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Dieses detaillierte Handbuch der IHK-Stuttgart unterstützt Unternehmen bei der konkreten Erfassung der Outsourcing-Thematik und zeigt sinnvolle Vorgehensweisen. Ausserdem wird Hilfestellung bei der praktischen Handhabung des Outsourcing-Prozesses gegeben. Der Outsourcing-Prozess wird hierzu in überschaubare Phasen aufgeteilt und deren zu berücksichtigenden Aspekte dargestellt (einschliesslich klarer Handlungsempfehlungen). Umfangreiche Checklisten erlauben die sorgfältige praktische Analyse Ihrer spezifischen Outsourcing-Situation. (PDF, 158 Seiten, 2510 kB)

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Grobe Voransicht des Dokuments: 'Leitfaden zum Outsourcing von Dienstleistungen' (Teil 67):

Punktes, jedoch ist er verhandlungstechnisch
meist leichter zu bewältigen als andere Fragen,
denn seine generelle Berechtigung steht
außer Frage. Außerdem beeinflussen manche
Vertragspositionen die Kalkulation, so dass
erst bei endgültigem Vertragsinhalt ein angemessener
Preis festgelegt werden kann. Wird
umgekehrt der Preis vor der endgültigen Fixierung
der Vertragsinhalte ausgehandelt, wird
der Dienstleister tendenziell versuchen, so
wenig Leistungen wie möglich zu diesem Preis
erbringen zu müssen.
Generell sollte bei der Diskussion der einzelnen
Streitpunkte die Sache im Vordergrund
stehen und die Formulierung eher zweitrangig
sein.
Handelt es sich bei den Streitpunkten um
schwierige oder schwer darzustellende Vertragspunkte,
kann der Verhandlungsführer
anbieten, die Verhandlungsrunde von der
Formulierung zu entlasten, indem er selbst
eine Formulierung ausarbeitet und in der
nächsten Verhandlungsrunde vorlegt. Bei hinreichend
vorhandenem Vertrauen wird dieses
Angebot sicher angenommen werden. Es versteht
sich von selbst, dass der Verhandlungsführer
dieses Vertrauen nicht durch einseitige
Vorschläge missbrauchen sollte.
95
Leitfaden zum Outsourcing von unternehmensnahen Dienstleistungen
Eine wesentliche Stütze der Vertragsverhandlungen
ist die unverzügliche schriftliche Zusammenfassung
der erreichten Zwischenergebnisse.
Diese Zusammenfassung bildet
dann die Arbeitsgrundlage für die folgenden
Verhandlungsrunden. Die Gefahr des Wiederaufrollens
bereits abgehandelter Punkte ist
damit zwar nicht völlig gebannt, jedoch wesentlich
vermindert.
Jede Vertragsverhandlung kulminiert in der
Auseinandersetzung über einen oder mehrere
Streitpunkte, in denen sich der eigentliche
Interessensgegensatz zwischen den Partnern
manifestiert. Einfache Kompromisse sind meist
ausgeschlossen, schon allein aufgrund der
Unteilbarkeit bestimmter Forderungen, etwa
beim Übergang von Betriebsmitteln. Ein Verhandlungsführer
muss aus diesem Grund seine
ganze Aufmerksamkeit auf die Erforschung
der verschiedenen Interessenslagen richten.
Die gewöhnlich geeignetste Methode dazu ist,
den Verhandlungspartner direkt nach den
Gründen für die Ablehnung der vorgeschlagenen
Vertragsregelung zu fragen. Allerdings
wird der Verhandlungspartner nicht immer
ohne weiteres die wahren Gründe der Ablehnung
offenbaren. Diese sind jedoch für eine
Einigung dringend erforderlich. Ohne diese
Befragung in die Nähe eines Verhörs zu rücken,
muss der Verhandlungsführer deshalb
versuchen, die ablehnende Haltung des Verhandlungspartners
zu ergründen. Die Grundform
der Fragen ist daher am zweckmäßigsten
in der Form "Sie haben gesagt ... Das verstehe
ich noch nicht ... Können Sie mir Ihren Standpunkt
näher erläutern?" [Meins (1993)].
Hat man genügend erfahren, worauf die Gegenseite
besonderen Wert legt, ist auch der
Interessengegensatz meist klar erkennbar.
Man sollte diese gedankliche Analyse dem
Verhandlungspartner vortragen, um die Einschätzung
abzusichern.
Ausgehend von dieser Analyse müssen nun
Vorschläge erarbeitet werden, wie die Gegensätze
überbrückt werden können. Während
erfahrungsgemäß einige der Streitpunkte
schnell gelöst sind, erweisen sich die Interessensgegensätze
bei anderen als nur schwer
überbrückbar. Der Verhandlungsführer wird
entsprechende Vorschläge deshalb so gestalten,
dass er auf die Gegenseite Rücksicht
nimmt, ohne dadurch die eigene Position übermäßig
zu schwächen. Oft gerät der Verhandlungsführer
trotzdem an die Grenzen
seines Verhandlungsauftrags und muss Rücksprache
mit dem Auftraggeber halten.
Trotz aller Bemühungen bleiben häufig die
schwierigsten Vertragspunkte lange Zeit ungelöst,
und in ausufernden Diskussionen gerät
leicht das gemeinsame Ziel aus dem Blickfeld.
Der Verhandlungsführer ist gut beraten, trotz
aller strittigen Punkte dieses gemeinsame Ziel
- eine funktionierende Outsourcing-
Partnerschaft - zu betonen. Er sollte dazu immer
versuchen, eine gefundene Übereinstimmung
zu fixieren und die Streitpunkte zu isolieren.
Zur Lösung der noch offenen Fragen verbleiben
i.d.R. nur noch Kompromisslösungen

Grobe Voransicht des Dokuments: 'Leitfaden zum Outsourcing von Dienstleistungen':  Teil 1, Teil 2, Teil 3, Teil 4, Teil 5, Teil 6, Teil 7, Teil 8, Teil 9, Teil 10, Teil 11, Teil 12, Teil 13, Teil 14, Teil 15, Teil 16, Teil 17, Teil 18, Teil 19, Teil 20, Teil 21, Teil 22, Teil 23, Teil 24, Teil 25, Teil 26, Teil 27, Teil 28, Teil 29, Teil 30, Teil 31, Teil 32, Teil 33, Teil 34, Teil 35, Teil 36, Teil 37, Teil 38, Teil 39, Teil 40, Teil 41, Teil 42, Teil 43, Teil 44, Teil 45, Teil 46, Teil 47, Teil 48, Teil 49, Teil 50, Teil 51, Teil 52, Teil 53, Teil 54, Teil 55, Teil 56, Teil 57, Teil 58, Teil 59, Teil 60, Teil 61, Teil 62, Teil 63, Teil 64, Teil 65, Teil 66, Teil 67, Teil 68, Teil 69, Teil 70, Teil 71, Teil 72, Teil 73, Teil 74, Teil 75, Teil 76, Teil 77, Teil 78, Teil 79, Teil 80, Teil 81, Teil 82, Teil 83, Teil 84, Teil 85, Teil 86, Teil 87, Teil 88, Teil 89, Teil 90, Teil 91, Teil 92, Teil 93, Teil 94, Teil 95, Teil 96, Teil 97, Teil 98, Teil 99, Teil 100, Teil 101, Teil 102, Teil 103, Teil 104

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